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Naturgewalten zur Verehrung geistiger, milder, gütiger Mächte sehen, mit welchen zuerst die Idee der Gerechtigkeit und Billigkeit in die griechische Gottesanschauung eingeführt worden sei: im Gegentheil, die Erinnyen und die chthonischen Gottheiten über- haupt, die Götter des nachirdischen Seins, der Zeus ½S6„ος, der nach Suppl. 227 edt. Well. das letzte Gericht hält, der ein gewaltiger Richter der Sterblichen unter der Erde ist und alles auf die Gedenktafel seines Geistes schreibt und der Menschen böses Thun einst ahnden wird— diese chthonischen Mächte, sage ich, mit ihrer unerbittlichen Strenge tra- gen viel mehr Züge der ewigen Wahrheit an sich, als die heitern, nach dem Bilde der Menschen geschaffenen, biegsamen(rτνεετ bei IHlom. II. IX, 497), rücksichtsvollen Olym- pier, welche da, wo sie mit jenen in Conflict gerathen, wie in der Orestessage, als nichts anderes erscheinen, denn einerseits als eine Abschwächung des sittlichen Ernstes,*) an- dererseits aber als ein Product der Sehnsucht des griechischen Heidenthums, aus den Ban- den und dem unerbittlichen Gericht jenes strengen Gesetzes, welches nach dem Apostel Paulus den Tod wirket, erlöst zu werden. Denn den Fluch des Gesetzes haben die Alten, insbesondere die Griechen, wie eine schwere Last empfunden, und wir dürften schwerlich irren, wenn wir meinen, dass manches Philosophem weniger auf dem Wege der Speculation gewonnen, als vielmehr aus dem Verlangen, diess irdische Leben mit der Ewigkeit zu versöhnen, hervorgegangen sei. Vellejus wenigstens bei Cic. N. D. I, 20, 54 macht es den Stoikern zum Vorwurf, dass sie durch ihre Annahme von in der Welt wirkenden und in die Geschicke der Menschheit eingreifenden Göttern einen ewigen Herrn den Menschen auf den Nacken gesetzt hätten, den sie Tag und Nacht fürchten müsten, und fügt den sehr triftigen praktischen Grund gegen die Annahme solcher Götter, welche um die Sterblichen sich bekümmerten, hinzu: Quis enim non timeat omnia providentem et cogitantem et animad- vertentem et omnia ad se pertinere putantem deum? und Lucretius(de rer. nat. I, 63 fl) lobt den Epikur, seinen Meister, dass er es zuerst gewagt habe, die Menschen von der re- ligio, der religiösen Scheu vor den Göttern als des Menschen unwürdig zu emancipieren, (humana vita foede quom jaceret oppressa gravi sub religione); denn so lange die Menschen von der religio nicht frei werden, sagt er, ratio nullast restandi(h. e. resistendi), nulla facultas, aeternas quoniam poenas in morte timendum. Epikur also fand die Erlösung des Menschengeschlechts in seinem praktischen Atheismus, Aeschylus in der Milde und Menschenähnlichkeit seiner„die Motive der That berücksichtigenden“, leider aber die Gerechtigkeit nur nach Menschenweise handhabenden, das ewige, unwandelbare Gesetz beugenden olympischen Götter.
*) Vgl. wie flach Orestes selbst sich mit der Gerechtigkeit abfindet, Eum. 274: To⁶νs 2œαιαιει οπάἀᷣννια νρ⁴⁶σσιόν ν½οο, mit dem erhabenen Ernst der Erinnyen, wie er sich z. B. in dem Sνινιντm⁸νᷣOæ α Ʒe SeHos Eum. 323 ausspricht.
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