Aufsatz 
Über die Orestessage, mit specieller Berücksichtigung des Aeschylus, als Beitrag zur Religionsgeschichte des Altertums / Klingender
Entstehung
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latis, fährt er fort, perturbatio vitae sequitur et magna confusio. Atque haud scio an pietate sublata fides etiam et societas generis humani tollatur. Nun ist es von den Griechen wohl erkannt worden, dass die ethischen Institutionen an bestimmte Personen als an die Garanten der sittlichen Ordnung auf Erden gebunden sind, so dass eine den- selben zugefügte Kränkung nicht eine bloss persönliche Verletzung, sondern ein Frevel an derjenigen sittlichen Institution ist, welche durch sie vertreten wird, und für deren Un- verletztheit sie einzustehen, die sie also mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu vertheidigen haben. Wenn nun schon jeder in seinem Bereich, so beschränkt derselbe auch sein mag, gewissermassen der Träger der sittlichen Weltordnung ist, so vor allen Vater und Mutter und Gastfreunde, überhaupt ein jeder, an welchen und insofern ein anderer an ihn durch ein Pietätsverhältniss gebunden ist. Vgl. hierzu die Ausführung in Nägelsbachs hom. Theol. V. Abschn. 38. Ist nun durch eine Unthat die sittliche Ordnung, welche un- ter der Obhut der Götter steht, auf besonders eclatante Weise zerrissen worden, so er- folgt von Seiten desjenigen, an dessen Person das Recht des Vaters oder der Mutter oder des Gastfreundes, oder welches Recht es sonst sein mag, verletzt worden ist, eine nicht ploss natürliche, sondern durch die Stellung des gekränkten als Trägers der sittlichen Ord- nung gebotene und nothwendige Reaction, und zwar geschieht dieselbe, wo sie auf andere Weise nicht möglich ist, durch die Verfluchung. Der Fluch also, weit entfernt, aus einem bloss subjectiven Gefühl der Kränkung hervorzugehen, ist nichts anderes, als die nothwen- dige Reaction der objectiven und ewigen sittlichen Weltordnung gegen jede eclatante Ver- letzung, welche überall da eintritt, wo die so zu sagen menschlichen Mittel, dieselbe auf- recht zu halten, nicht ausreichen, er ist von Seiten der Repräsentanten der sittlichen In- stitutionen eine Appellation an die höchste Instanz der Gottheit.

Fassen wir die Sache aus diesem Gesichtspunkt auf, so ist es klar, warum der ge- rechte Fluch des Thyestes sofort von den unterirdischen Gottheiten, die es ja bei Aeschylus wiederholt als ihr Amt bezeichnen, an den Frevlern Rache zu nehmen(cf. z. B. Eum. 319 ff.), ja die selbst sich mit dem Namen AgHal nennen(Eum. 390), aufgenommen und vollstreckt wird, warum ferner die dereinstige, wenn auch noch so späte, Erfüllung dieses Fluches keinem in die Geschichte des Pelopidengeschlechts eingeweihten zweifelhaft ist. Auf jene Unthat und jenen Fluch bezieht daher Aeschylus das Verderben des Hauses stets zurück, und vom Anfang der Orestee an schwebt der Fluch, wie ein Damoclesschwert, über dem den Todesmächten verfallenen Geschlecht, und in ergreifenden Klagen wird oft das Gefühl, den Erinnyen verfallen zu sein, und die Unmöglichkeit, ihrer Gewalt zu entrinnen, zugleich die tiefe Sehnsucht nach Erlösung ausgesprochen.

Mit der Ahnung kommenden schweren Leides also beginnt die Trilogie im ersten Stücke, dem Agamemnon, und diese Ahnung, anfangs nur ganz dunkel und unbestimmt, wird je nach dem Character der auftretenden Personen, aber auch je näher die Handlung

der Katastrophe, der Ermordung des Königs kommt, immer klarer und bestimmter, bis 2