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sei, die Frage, in wieweit eine Verbesserung der Gehalte des Rectors und der sechs ordent-
lichen Reallehrer zeitgemäss erscheine, zu erwügen, dass man jedoch deren Inbetrachtnahme
sich bis dahin vorbehalten müsse, wo der städtische Haushaltsplan für das Jahr 1864 zur
Beratbung kommen werde. Eggena.“
Je schmerzlicher die ordentlichen Reallehrer es hiernach empfinden mussten, dass sie, während das Jahr 1863 Besoldeten in den weitesten Kreisen Gehaltsverbesserungen brachte, für dieses Jahr noch unberücksichtigt bleiben sollten, so fühlten sie sich doch gedrungen, Kurfürstlicher Stadt- schulcommission in einer von Allen unterzeichneten Adresse vom 26. Juni ihren tiefgefühlten Dank für die Seitens dieser Bebörde in der fraglichen Angelegenheit ihnen bewiesene wohlwollende Fürsorge auszusprechen, und sahen vertrauensvoll dem Zeitpunkte entgegen, wo der städtische Haushaltsplan für das Jahr 1864 zur Berathung kommen sollte.
Durch Beschluss Kurfürstlicher Stadtschulcommission vom 7. Mai 1863 wurde ein Beschluss Kurfärstlicher Regierung vom 16. Juli 1862 zugefertigt, nach welchem zufolge eines Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des lnnern vom 8. Juli 1862 zur Nummer 5528 der Besuch der allgemeinen deutschen Lebrerversammluagen Seitens Kurhessischer Schullebrer nicht weiter zu beanstanden ist.
Ein von dem Reallehrer Kessler nachgesuchter achttägiger Urlaub im Anschlusse an die Sommerferien zu einer Reise nach Darmstadt um eines wissenschaftlichen Zweckes willen wurde demselben von Kurfürstlicher Stadtschulcommission unter dem 2. Juni bewilligt.
Wiewohl der Beschluss Kmurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 16. December 1853, nach welchem in allen Schulen von den Lehrern in jedem Frühjahre eine Belehrung über den Nachtheil der Verminderung der sich von Insecien nährenden Vögel sowie eine Verwarnung vor dem Fangen solcher Vögel und dem Zerstören ihrer Nester ertheilt werden soll, in der Realschule stets regelmässig zur Ausfüͤhrung gebracht wird, so hatten doch im letzten Juni mehrere Real- schüler junge Vögel in roher Weise getödtet und wurden deshalb mit geschärften Strafen belegt
Am 24. Juni starb ein wohlgearteter Schüler der Klasse V.a. Gustav Bock. Als derselbe am 27. Juni auf dem Friedhofe zu Wehlheiden bestattet wurde, schlossen sich auch seine Lehrer dem Leichenzuge an.
Durch Beschluss vom 22. Juli gah Kurfürstliche Stadtschulcommission Nachricht, dass durch allerhöchstes Rescript dem sechsten ordentlichen Reallehrer Friedrich Heuser statt des bisherigen Jahresgehaltes von 500 Thalern nunmehr ein solcher von 550 Thalern vom 1. Januar 1863 an allergnädigst bewilligt worden sei.
Am 20. August wurde das Geburtsfest Seiner Königlichen Hoheit des Kurfürsten durch einen öffentlichen feierlichen Schulact in gewohnter Weise begangen Der beauftragte Reallehrer Dr. Mhl redete bei dieser Feier, an das freudige Ereigniss des Tages anknüpfend, über die Entstehung und Veränderung des kurhessischen Bodens durch die verschiedenen geologischen Perioden hindurch.
In Gemässheit eines Beschlusses Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 12. August und


