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Durch Beschluss Kurfürstlicher Regierung vom 31. März war dem beauftraglen Reallehrer Pfarrer Wachenfeld dessen Ansuchen gemäss eine Unterbrechung der Beauftragung auf ein Jahr zu dem Zwecke bewilligt worden, dass derselbe während dieser Zeit seinen Aufenthalt an Orten nehme, wo die französische Sprache die allgemeine Verkehrssprache ist, um hier seine Studien dieser Sprache fortzusetzen. In Beziehung auf die Vertretung Wachenfelds war der Antrag des Rectors genehmigt worden, nach welchem vier Lehrer der Realschule, welche sich mit collegialischer Freundlichkeit dazu bereit erklärt hatten, sich in die Lectionen des Beurlaubten gegen eine von der Vergütung des Lezteren in Abzug zu bringende Entschädigung von 300 Thalern theilen sollten. Der Stundenplan der Realschule war darum bereits mit Rücksicht hierauf entworfen worden.
Durch Beschluss Kurfürstlicher Stadtschulcommission vom 1. April war Nachricht gegeben worden, dass nach erfolgter Genehmigung des Bedarfs-Etats der städtischen Schulen zu Cassel für 1863 der Rechnungsführer der Realschule ermächtigt worden sei:
a) dem beauftragten Reallehrer Pfarrer Wachenfeld statt der bisherigen Renumeration von 300 Thalern jahrlich nunmehr eine solche von 400 Thalern,
b) dem Zeichnenlehrer Rohde eine Gehaltszulage von 20 Thaler jährlich,
c) dem-Schreiblehrer Jäger eine weitere Vergütung von 26 Thalern jährlich,
d) dem Schuldiener Ermisch ein Gehaltszulage von 10 Thalern jährlich,
e) den Elementarlehrern Wiegand, Zinn, Stern und Kothe eine persönliche Gehalts- zulage von je 50 Thalern jährlich vom 1. Januar 1863 an aus der Realschulkasse zu zahlen.
In einem Berichte an Karfürstliche Stadtschulcommission vom 7. Mai stellte der Rector vor, dass die städtischen Behörden zwar mit séhr dankenswerther Liberalität sowohl für das Jahr 1862 als für das Jahr 1863 den hiesigen Elementarlehrern persönliche Zulagen von je 50 Thalern gewährt hätten, dass indessen für die Besoldungsverbesserung der ordentlichen Reallehrer nichts geschehen sei. Und doch seien die Gehalte der ordentlichen Reallehrer nicht allein für dieselben durchaus unzureichend, sondern unsere Stadt verdanke auch der Tüchtigkeit und Pflichttreue dieser Männer die gegenwurtige Blüthe der Realschule und eine Schülerzahl, wie sie die Räume der Anstalt nicht grösser fassen können. Er führte sodann an, dass in Folge der fortwährend gestiegenen Frequenz die Jahresrechnung der Realschulkasse von 1862 mit einem Ueberschusse von 619 Thalern abschliesse, und beantragte aus diesem Ueberschusse jedem der sechs ordentlichen Real- lehrer vom zweiten bis zum siebenten eine persönliche Zulage von je hundert Thalern für das Jahr 1863 zu gewähren.. 2—
Darauf wurde durch Beschluss Kurfürstlicher Stadtschulcommission vom 18 Juni der nach- stehende Stadtrathsbeschluss abschriftlich zugefertigt:.
„Auszug aus dem Stadtrathsprotocolle. Cassel am 9. Juni 1863. Nr. 1918. Communicat
Kurfürstlicher Stadtschulcommission vom 13, vor. M., die Bewilligung von Zulagen für die
sechs ordentlichen Lehrer der Realschule und für den Rector derselben betreffend. Beschluss
Kurfürstlicher Stadtschulcommission ist ergebenst zu erwidern, dass man zwar nicht abgeneigt


