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heimlichen Entfernung Heinrichs aus Speier und seiner Reise nach Italien einen Bruch der Oppenheimer Beschlüsse sahen und über die ohne ihr Zuthun erfolgte Lösung vom Banne un- willig waren, weil sie dadurch um die Früchte ihrer bisherigen Anstrengungen gebracht zu werden fürchteten, in Ulm*) zusammen, um über die Angelegenheiten des Reichs zu beraten. Da aber nur wenige wegen der Strenge des Winters dorthin gekommen waren, darunter aller- dings die mächtigsten und einflussreichsten wie Siegrriea von Mainz, Adalbero von Würzbarg, Hermann von Metz, die drei Herzöge Rudolf von Schwaben, Welf von Baiern und Berthold von Kärnthen“*): so beschlossen sie für den 13. März 1077 eine Versammlung der deutschen Fürsten nach Forchheim auszuschreiben, zu welcher sie auch den Papst durch den Grafen Manegold zur UÜbernahme des Vorsitzes bei den Verhandlungen einladen. Hier in Ulm wahrscheinlich über- brachte ihnen auch der päpstliche Legat Rapoto ein Schreiben“**) Gregors, worin dieser ihnen die Vorgänge von Canossa mitteilte und sie aufforderte, in ihrer Treue gegen den apostolischen Stuhl zu verharren. Er selbst werde nach Deutschland kommen, um mit ihrem Rat die Sache Heinrichs endgültig zu entscheiden. Diesen päpstlichen Legaten bewog nun Rudolf, welcher schon lange nach der Königskrone strebte und die meiste Aussicht hatte gewählt zu werden, zum König Heinrich zu gehen und ihn aufaufordern, dass er nicht früher nach Deutschland zurückkehren möge, als bis der Papst oder die Kaiserin Agnes, welche er vorausschicken sollte, eine seiner würdige und friedliche Aufnahme vorbereitet häàtten. Der König aber, welcher seinen Schwager durchschaute, lehnte jegliche Verhandlung hierüber mit den Fürsten ab. Als daher Rapoto das Vergebliche seiner Sendung erkannte, eilte er von König Heinrich zum Papste, um diesem über die Vorgänge in Ulm Bericht zu erstatten; worauf Gregor sogleich 2 Legaten, den Abt Bernhard von Massilia und den Kardinaldiakon Bernh ard, nach Deutschland absandte. Als aber tags darauf(am 1. März) der Abgesandte der deutschen Fürsten, der oben erwähnte Manegold, bei ihm in Carpineta†) mit dem Einladungsschreiben derselben eintraf, war er sofort selbst nach Deutschland zu gehen entschlossen. Er schickte deshalb eine Gesandtschaft unter dem Kardinalbischof Gregor an Heinrich, welche denselben auffordern sollte, dem Papste sicheres Geleit zu gewähren und sich selbst zur festgesetzten Zeit nach Forchheim zu begeben, damit dort unter dem Vorsitz des Papstes über ihn Gericht gehalten werden könne. Heinrich aber lehnte dies Ansinnen rundweg ab. Er erklärte der Gesandtschaft, da er zum ersten Male in Italien sei, so habe er hier so viel zu thun, um die gänzlich zerräütteten Verhältnisse zu ordnen, dass er, ohne die Langobarden aufs empfindlichste zu beleidigen, nicht abkommen könne; ausserdem sei die Frist bis zum 13. März so kurz bemessen, dass er selbst beim besten Willen und wenn er auf der Stelle abreiste, doch nicht mehr zur rechten Zeit in Forchheim eintreffen könne. Der Papst musste sich nun, da er ohne sicheres Geleit nicht nach Deutschland gelangen konnte. mit der oben erwähnten Absendung der beiden Gesandten begnügen, welche ihrerseits den Fürsten erklärten, dass der Papst sehr gern selbst nach Deutschland gekommen wäre, zur Zeit aber von Heinrich so umstellt sei, dass er aus der Lombardei weder über die Alpen nach Deutschland noch zurück nach Rom könne. Er müsse deshalb den Fürsten anheim stellen, zu thun, was sie für das Beste für das Wohl des Reiches hielten. Er selbst werde sich bemühen, die Hindernisse, welche seiner Reise jetzt noch im Wege ständen, zu beseitigen, um dann mit ihnen vereint in gemeinschaftlicher Beratung eine endgültige Entscheidung zu treffen.
*) cfr. Berthold z. J. 1077. Mon. Germ. 8S. V. p. 291. **) Lambert, Mon. Germ.§S. V. p. 262. **m) Jaffé, Mon. Greg. IV. ep. 12. †) cfr. Paul Bernr. c. 89 und Jaffé, Mon. Greg. IV. ep. 13. 1


