Aufsatz 
Entstehung und Komposition des Marienburger Tresslerbuches. Ein Beitrag zur Kritik mittelalterlicher Rechnungsbücher
Entstehung
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aus, aber ohne dass die Belege mitgeteilt werden, auf die sich diese Forderungen stützen, und ebenso wenig erfahren wir 332, 20 22 etwas von den Grundlagen jener Abrech- nung, auf die hin Jorg Bescheiden als völlig bezahlt er- klärt wird.

Sodann werden an vielen Stellen Posten gestrichen, weil sie anderwärts in anderer Gestalt aufgenommen wer- den, so 205, 36 37 wegen 205, 38 40. 206, 3 7. Da- mit bestätigt aber der Tressler selber, dass er gewisse Aufzeichnungen, die an und für sich allen andern Aufzeich- nungen im Tresslerbuch vollkommen gleichwertig sind, aus Gründen der Buchführungstechnik ausscheidet.¹) Oder es verweist der Hauskomtur von Königsberg, wenn er Hafer, Mehl etc. nach dem Nordosten schickt, wiederholt auf künf- tige Rechnungen des Marschalls, in denen dieselben Posten noch einmal vorkommen sollen, aber nur ein Teil von ihnen ist auch ins Tresslerbuch aufgenommen, andere unterdrückt.²) Endlich erinnere ich hier nur daran, dass Rechnungen des Steinmeisters von Ragnit und anderer Ragniter Beamten nicht mitgeteilt werden) und fasse zu- sammen: das Tresslerbuch giebt keineswegs all das reiche Material und das, was es aufnimmt, keineswegs genau in der Form wieder, wie es im Original lautete, sondern es ist hervorgegangen aus einer intensiven Umarbeitung der

¹) Vgl. noch 297, 17 18 zu 296, 1 3. 329, 26 29 zu 360, 36 39. 501, 28 29 zu 517, 5 9.

2) 175, 4 zu 197, 41. 175, 14 zu 198, 1 2. 365, 9 10 zu 354, 11 13. 390, 5 6 zu 398, 33 35 werden die entsprechenden Rech- nungen des Marschalls mitgeteilt; 247, 27. 273, 38 39 wo es aus- drücklich heisst: den haber wirt der marschalk berechnen 389, Anm. l(übrigens vom Herausgeber völlig missverstanden) fehlen sie. Am deutlichsten ist die absichtliche Unterdrückung 306, 89 wo zu der Bemerkung des Hauskomturs von Königsberg:der marschalk wirt den habern rechen der Schreiber des Tresslerbuches hinzufügt: her hat yn bezalt. Er hat also die Rechnung des Marschalls selbst vor sich gehabt und sie nicht aufgenommen. Vgl. auch 395, 41 396, 2 und die Bemerkungen dazu Finanzverwaltungp. 101 mit Anm. 5.

) Vgl. hierzu a. a. O. p. 114 mit Anm. 2.