Aufsatz 
Entstehung und Komposition des Marienburger Tresslerbuches. Ein Beitrag zur Kritik mittelalterlicher Rechnungsbücher
Entstehung
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an Arbeiter gezahlt werden und die Angabe des Gesamt- lohnes, wie sie wohl bei der Abrechnung nötig wurde.'¹) UÜberhaupt lag ihm ein weit grösseres Material an Rech- nungen, Ausrichtungen, eignen und fremden Auſzeichnungen vor, als er in dom Tresslerbuch verarbeiten konnte und durfte,²) vieles derart, dass es sich ohne weiteres der Wiedergabe in diesem Buche entzog, vieles aber auch so, dass der Tressler selbst schwankte, ob es aufzunehmen sei oder nicht. So führt er z. B. aus einer ihm vorgelegten Rechnung des Grosschäffers von Marienburg über Zahl- ungen an den Prokurator in Rom) auch die 500 m. an, die der Hauskomtur von Danzig aus seiner eignen Kasse bestritten hat; ferner eigne Zahlungen des Vogtes der Neumark¹) und Schuldposten, die in des Tresslers Schuldbuch gehören, aber zu gewissen Aufzeichnungen des Tresslerbuchs in engster Beziehung stehen.)

Die vorhandenen Aufzeichnnngen mussten also einer gründlichen Sichtung unterzogen werden, ehe sie im Tress- lerbuche konnten verarbeitet werden, und diese hat denn auch in der Tat stattgefunden. Beweise dafür sind einmal die Abrechnungen; z. B. 203, 12 18 wird gesagt, es stünden Forderungen im Werte von 326 m. an den Maurer Albrecht 50, 9 10. 137, 23 25 zu 137, 22- 23. 374, 31 37 zu 375, 4 26. 413, 22 26 zu 413, 27 39. 501, 27 28 zu 507, 21 509, 34. Weiteres vgl. Finanzverwaltung p. 113 ff. u. PB. 57, 4- 6: der Priesterbruder giebt Auskunft über einen Teil der 17 m. l sc., die der Tressler 57, 1 4 für ihn berechnet.

¹) 539, 39 41. 546, 32 34 zu 592, 35 39. 545, 9 10 zu 547, 36 37. 553, 21 zu 556, 36 37. 555, 25 26 zu 580, 11 12. 585, 33 34 zu 585, 41 586, 2. 588, 35 36 zu 590, 20 22. 593, 3 zu 593, 25 27. 504, 14 zu 506, 1218.

²) Die genaueren Nachweise siehe Finanzverwaltung p. 83 und 101 f.

z) 52, 23 53, 5(52, 25 27).

4) 224, 24 36. 563, 23 564, 1 Rechnung des Vogtes für seine Söldner, darin 563, 24- 25. 29 31. 40 41 Posten, die wieder zurück- gekommen sind und darum laut 565, 33 36 ihm von Tressler nicht

ersetzt werden. 5) 104, 12 14. 18 21. Vgl. dazu Finanzverwaltung p. 134.