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zwar sicherlich unbeabsichtigt, einen falschen Platz er- halten; sie gehört in den Juni und steht unter lauter Aufzeichnungen von Anfang Juli. In solcher Weise können sich sehr leicht grössere Zettel verschieben, wie es die Rechnungen waren, aber schwerlich zahlreiche kleine Einzelzettel. Dazu kommt noch, dass wir diese An- näherung an die Form der eigentlichen Rechnungen erst in den späteren Umzugsrechnungen beobachten, denn in den früheren ist jeder einzelne Posten datiert, und es kommen in ihnen Störungen der Chronologie vor wie bei den gewöhnlichen Einträgen des Tresslers auch. Man kann somit— und das gerade verstärkt unseren Nach- weis— einen Fortschritt in der Technik der Buchführung beobachten: der Tressler emanzipiert sich für die Aus- gaben, auf Umzügen von der üblichen Art der schriftlichen Fixierung und wendet für sie nach dem Vorbild der Rechnungen grössere Gesamtzettel an.
Eine besondere Stellung nehmen ferner die Abrech- nungen mit Arbeitern und mit Bauunternehmern ein. Mit ihnen bestehen Verträge über bestimmte Leistungen, die sie gegen bestimmten Entgelt übernehmen sollen, also Akkordverträge. Daneben giebt es Verträge, die dem Ver- tragsnehmer für eine gewisse ZeitgrössereBezüge zusichern, ohne dass eine bestimmte einzelne Leistung gefordert wird. In dieser Form ergehen die Gehaltspatente, z. B. die der Arzte und Pferdeärzte. Diese Verträge sind in streng urkundlicher Form abgefasst und werden in dieser Gestalt häufig ins Tresslerbuch inseriert. Sie heissen„ge- dinge“.“)) Auch von den Beamten im Lande werden sie allgemein angewandt.²) Jedoch hat der Tressler keines- wegs alle Verträge, die ihm vorlagen, im Tresslerbuch aufgenommen. Vielfach deutet er sie bloss mit ein paar
¹) 148, 21— 27. 34— 38. 41— 149, 6. 212, 13—15. 275, 15— 39. 334, 10— 12.(Dazu 375, 4— 6). 415, 41— 416, 11. 457, 17— 27.
2) 247, 20— 21(Hauskomtur v. Königsberg) 327, 16— 17(Komtur von Ragnit) 360, 30 zu 378, 17—18. 389, 12(Münzmeister von Thorn).


