von Thorun gelegentlich Rechnungen vorlegt. Das ge- schieht z. B. aus Anlass der Gotländer Reyse 1404, denn den 464 m. 9 sc., die Joh. von Thorun„von der usrichtunge wegen des von Balge“ und die 559 m I1 sc., die er zur Ablohnung der„schipherren und schipkinder zu Elbinge“ echält¹) geht sicher seine Rechnung voraus. Aber hier fungirt er auch als Beamter; ebenso wie der Pfundmeister von Danzig in diesem Jahr ungewöhnlich oft herangezogen wird, weil er andere Beamte zu vertreten hat,²) so tritt in Elbing Johann von Thorun an die Stelle der durch die Expedition selbst in Anspruch genommenen Ordensbeamten. Auch seine Rechnung(mit Johann Volmersteyn zusammen ³) über die Elbinger Münzstätte erklärt sich so. Hier war er Beamter des Hochmeisters in demselben Sinn, wie die Ordensbeamten auch. ¹)
Ganz dasselbe gilt für den Bürger Samuel von Thorn, der als Beamter der Salzverwaltung, und den Pfarrer Andreas von Danzig, der als Gesandter des Ordens tätig ist.“) Beide sind mit bestimmtem Auftrag im Dienste des Ordens verwendet.
Rechnungen der Marienburger Hausbeamten werden gleichfalls nur in ganz seltenen Fällen erwähnt.“) Wir wissen auch, weshalb: sie haben keine Kassenverwaltung wie die öffentlichen Beamten.“) Darum werden auch ihre Forderungen öfters durch Anweisung, also gerade nicht durch Rechnung befriedigt. ⁵)
Ganz anders als sie stehen die Kumpane und der Kämmerer Tymo zur Tresslerkasse.) Da sie nicht, wie uh) 295, 22— 26. 34— 37.
²) Vgl. Finanzverwaltung p. 185. 194 f.
z) 319, 35— 320, 3.
4) Vgl. Finanzverwaltung p. 182.
5) 110, 10— 24. 187, 13—17. 236, 9—11. 17— 20.(Samuel von Thorn) 241, 1— 243. 319, 21— 29.(Pfarrer von Danzig.)
6) 145, 5— 8. 86, 17— 20. 105, 3— 6. 147, 23— 30. 525, 9—1I.
¹) Finanzverwaltung p. 69.
8) 148, 12— 14. 286, 20— 25. 12— 13. 344, 20— 21. 457, 13. 459, 2- 3. 477, 40— 41. 497, 37— 39. 585, 18— 19. 378, 1—3. 177, 28— 31. 309, 16—18.
*) Vgl. schon Finanzverwaltung p. 71 f. und p. 179 f.


