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die Hausbeamten, festumschriebene Funktionen baben, so kann ihnen jede Funktion übertragen werden. Sie er- halten also bei Umzügen des Hofes im Lande und bei Reysen grössere Barbeträge, über deren Verwendung sie dem Tressler Rechnung zu legen haben.¹) Hier tritt die Bedeutung der Rechnungen im Ordensstaate klar zu Tage: sie sind dazu bestimmt, der Zentrale die Kontrole über die Verwendung der öffentlichen Gelder zu ermöglichen. ²) Auch der Kaplan des Hochmeisters ist wohl hier einzu- reihen.“¹) Wenn das Tresslerbuch, wie bei den Kumpanen und bei Tymo, sowohl Anweisungen für ihn ¹) als Rech- nungen von ihm verzeichnet, so ist das ein Beweis dafür, dass er nur gelegentlich grössere Summen erhielt, über die er dann Rechnung zu legen hatte.
Damit bestätigt sich, was wir schon anderwärts über die Bedeutung der Rechnungen in der zentralen Finanz- verwaltung haben: gewiss sind sie in erster Linie dazu bestimmt, den Tressler mit den Forderungen der Be- amten etc. an seine Kasse bekannt zu machen. Aber daneben haben sie auch noch eine andere Bedeutung. Sie geben entweder nur Rechenschaft über Summen, die der Aussteller bereits im Besitz hat,?) dienen also dem Tressler rein zur Kontrole, oder, soweit sie Forderungen der Aus- steller begründen, gewähren sie der Zentrale einen Ueber- blick wenigstens über einen Teil der öffentlichen Gelder und ihrer Verwendung. Darum ist dieses Abrechnungs- system nicht anwendbar gegenüber den Bürgern preussischer
¹) Vgl. z. B. 498, 12— 500, 9 zu 501, 27. 578, 15— 579, 6 oder 580, 14— 581, 3 zu 588, 1— 2. 522, 38— 528, 2 zu 548, 8— 9. 590, 22— 24 zu 588, 6—7.
2²) Nicht nur am Marienburger Hofe ist die Rechnungsführung
der Ordensdiener üblich, sie lässt sich auch sonst beobachten, so haben wir im Tresslerbuch Rechnungen von des Marschalls Diener Engelhardt 74, 10— 13. 237, 36— 238, 19. und von Ziegenhain, Diener des Pferdemarschalls von Leske(254, 14— 15): 228, 32— 229, 5. 3) S. Finanzverwaltung p. 71 mit Anm. 5 und p. 180. 4) 8, 18— 20. 158, 40— 159, 3. 273, 2— 4. 407, 15—17. 5) S. darüber a. a. O. p. 110.


