Aufsatz 
Entstehung und Komposition des Marienburger Tresslerbuches. Ein Beitrag zur Kritik mittelalterlicher Rechnungsbücher
Entstehung
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§ 2) Vorgeschichte, Verfasser und amtlicher Charakter des Tresslerbuches.

Jedenfalls war die in den ältesten Statuten geforderte schriftliche Rechnungsführung auch im Ordensstaate bei- behalten worden, wenn auch nicht in der rigorosen Form, die dort vorgeschrieben wurde. Aus den Quellennach- weisen, die Toeppenseiner Darstellung der Zinsverfassung Preussens voranstellt, wissen wir z. B., dass Zinsregister in Dirschau schon aus den 70 er Jahren des 14. Jahrhunderts vorhanden sind,¹) Plehn teilt einen Strasburger Ueber- gaberezess ²) aus dem Jahre 1374 mit,3) und wer zu lesen versteht, der könnte auch schon aus den Urkunden vor 1350 ein entwickelteres Rechnungswesen rekonstruieren. Auch der Tressler hat schriftliche Aufzeichnungen nicht erst 1399 begonnen, von wo ab das Tresslerbuch uns vollständig vorliegt, sondern, wie seine eignen Angaben erweisen, schon früher. Die genauen Einzelheiten, die er für einen dem Ilauskomtur von Rheden 1398 geliehenen Betrag mitteilt,) die Bemerkung im Jahresbericht 1402, dass er vom Vogt von Leipe noch rückständigen Zins aus dem Jahre 1398 zu fordern habe,?) die Rechnung des Vogtes von Dirschau aus dem gleichen Jahr, die er 1399 anführt,?) Notizen über ältere Forderungen von Arbeitern an die Tresslerkasse,) sie alle zeigen es. Zeigen freilich nur soviel, dass der Tressler auch schon vor 1399 schriftliche Aufzeichnungen irgend welcher Art gemacht hat, nicht aber berechtigen sie uns etwa zu dem Schluss, dass das Tresslerbuch in der Form, in der es uns seit 1399 ent- gegentritt, auch schon vorher geführt wurde, wie man vielleicht aus seiner verhältnismässig hoch entwickelten

¹) Toeppen, Zinsverfassung p. 758.

2) Siehe über deren Bedeutung Hinanzverwaltung p 60. ) Plehn, Strasburg p. 67.

4) 19, 5 9.

5) 156, 5 6.

6) 5, 15 20.

) 5, 5. 18, 14 15(diese schon aus dem Jahr 1393).