Aufsatz 
Entstehung und Komposition des Marienburger Tresslerbuches. Ein Beitrag zur Kritik mittelalterlicher Rechnungsbücher
Entstehung
Einzelbild herunterladen

8

schriebene Verzeichnisse der Schulden¹), Einnahmen und des gegenwärtigen Zustandes ihrer Häuser und Aemter vorlegen sollen.²) Dreimal wird diese Bestimmung ge- geben, man legte also auf genaue Rechnungsführung gerade in den Provinzen des Ordens Wert, da diese dem Einfluss des Hochmeisters und des Haupthauses mehr entzogen waren. Für die einzelnen Häuser aber wird sie später noch dahin erweitert, dass in ihnen zum mindesten alle zwei Monate einmal Abrechnung soll gehalten werden.) Auch sollen die Komture dafür sorgen, dass die finanziellen Verpflichtungen, dieman etlichen heimlichen des huses sol gelten aufgezeichnet werden, damit ihre Amts- nachfolger darüber genau informiert seien.¹) Diese Fest- setzungen werden für Preussen noch spezialisiert in dem Visitationsbrief Eberhards von Seyn(1251). Danach sollen entlassene Komture über die Finanzen ihrer Häuser(so darf man domus bona wohl übersetzen) ihren Nachfolgern schriftlich Rechenschaft leisten, und alle Beamte werden zur Rechnungslegung angehalten.¹)

Wie diese hochgegriffenen Forderungen dann die Praxis umgestaltet hat, das lehren uns die Gesetze der Hochmeister. Werner von Orselen und Heinrich Dusemer verlangen von den Beamten aller Häuser, dass sie einmal im Jahre vor ihren obersten Vorgesetzten Abrechnung halten. Und diese Vorschrift erstreckt sich bis weit auf die unteren Instanzen, denn Werner von Orselen führt ausdrücklich die Fischmeister als von ihr mitbetroffen an. Wir hören auch von dentavelen der Schäffer, ire rechenunge stôt. Diese sollen sie, wenn sie wir dürfen annehmen, in Handelsgeschäften aus dem Lande gehen, ihrem Vorgesetzten überantworten oder ihm wenigstens angeben, wo sie sie aufbewahren.¹)

¹) Wohl soviel wie Ausgaben.

2) G IIb. Gw. 7 a. Gw. 18.

³) G. ü. M. VI, 10.

4) ebd. VI, 2.

5b) A II 8, 10.

) GWe. 10. G H. 5. Perlbach p. 147 u. 152.