Aufsatz 
Entstehung und Komposition des Marienburger Tresslerbuches. Ein Beitrag zur Kritik mittelalterlicher Rechnungsbücher
Entstehung
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Erstes Kapitel.

Betrachtung des Tresslerbuches in seiner vorliegenden Gestalt.

§ 1) Die Vorschriften der Statuten über die Buchführung im Orden.

Schon die Statuten¹) verlangen von den Beamten des Ordens durchgehends eine sorgfältige Rechnungsführung. Das 31. Kapitel der Gewohnheiten schreibt vor, dass der Tressler und alle anderen Beamten des Haupthauses ausser dem Spittler am Ende jedes Monats vor dem Hochmeister oder, wenn dieser verhindert ist, vor dem Grosskomtur Rechnung legen sollen. Hat letzterer die Rechnung ab- genommen, so soll er sie nachträglich mit dem Tressler zusammen vor den Hochmeister bringen, es bleibt also auch dann die Kontrole der gesamten Finanzgebarung durch den Hochmeister gewahrt. Der Tressler soll über Kommendationen und Almosen, die beim Hochmeister ein- gehen, ein schriftliches Verzeichnis aufnehmen und es in den Schatz legen. ²)

Wie im Haupthaus, so in den Ordensballeien. Den Landkomturen von Livland, Deutschland, Preussen, Oester- reich, Apulien, Romanien und Armenien wird eingeschärft, jährlich grosse Kapitel abzuhalten, in dem die ihnen unterstellten Beamten ihre Aemter aufgeben und ge-

¹) Die Statuten des Deutschen Ordens herausgegeben von Max Perlbach(Zzitiert: Perlbach, Statuten). 2) Gw. c. 17. Perlbach p. 101 f.