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12) Ein Cirkular-Erlaſs des Herrn Ministers vom 24. Dezember 1889 nimmt die beklagenswerte“ Erscheinung der immer wiederkehrenden Selbstmorde von Schülern höherer Lehranstalten zum Anlafs ernster Mahnungen und Vorschriften für die Direktoren und Lehrer. Wenn auch die Zahl derartiger Selbstmorde in den letzten Jahren wesentlich sich gleich geblieben sei und in fast allen Fällen die Schule keine Schuld nachweisbar treffe, so müsse doch sämtlichen Dirigenten und Lehrern höherer Schulen eine strenge Selbst- prüfung nach der Richtung ans Herz gelegt werden, ob von ihnen die erziehliche Aufgabe, insbesondere schwächeren Zöglingen gegenüber, immer mit fachmännischer Umsicht und liebevoller Hingebung erfüllt werde. PFreilich werde die Arbeit der Schule dadurch, daſs sie nicht wenige Kinder aus dem Elternhause empfange, die zwar begabt, aber zart und mehr oder weniger krankhaft veranlagt sind, sowie durch den Umstand erschwert, dals die Verhältnisse in Familie und Gesellschaft vielfach überreizt seien, aber es pleibe die Pflicht des Erziehers, diese bedenklichen Einwirkungen thunlichst einzuschränken und Leib und Seele der Zöglinge dagegen zu stählen und widerstandsfähiger zu machen. Behufs Lösung dieser schwierigen Aufgabe giebt der Herr Minister eine Reihe von beherzigenswerten Weisungen. Hinsichtlich der Ver- setzung der Schüler wird betont, es sei einer Uberraschung der Eltern oder der Schüler durch unerwartete Miſserfolge seitens der Schule dadurch vorzubeugen, dals die ersteren frühzeitig auf das voraussichtliche Ergebnis der Versetzungen hingewiesen werden. Wenn die Gründe der ungenügenden Leistungen in mangelhafter Begabung oder in beengenden äulseren Verhältnissen liegen, deren Beseitigung nicht zu erhoffen sei, so müsse den Eltern nachdrücklichst der Rat erteilt werden, die Schüler für einen anderen Beruf zu bestimmen. Dasselbe solle bei hartnäckig fortgesetztem Unfleiſs oder hartnäckigem Widerstreben gegen die Anordnungen der Schule geschehen, so zwar, daſs bei Nichtbefolgung des Rates demnächst die Entlassung des betreffenden Schülers aus der Anstalt herbeizuführen sei. Dem oft geradezu verderblichen Drängen mancher Eltern, ihre zu Studien nicht geeigneten Söhne durch Privatunterricht und Nachhilfe- stunden vorwärts zu bringen, sei entschieden entgegenzutreten. Wenn aber der Grund des Miſserfolges in vorübergehenden körperlichen oder geistigen Dispositionen der Knaben und Jünglinge zumal in der Entwicklungszeit zu suchen sei, so erscheine besondere Vorsicht geboten und ein vertrauensvolles Zusammen- wirken von Schule und Haus unter Hinzuziehung erfahrener Arzte vor allem nötig. Bei der Bericht- erstattung über jeden einzelnen Fall eines Selbstmordes eines Schülers erwartet der Herr Minister eine Kuſserung darüber, inwieweit in der betreffenden Anstalt seinen Vorschriften entsprochen worden sei.— Das Provinzial-Schulkollegium sendet unter dem 18. Januar 1890 den Direktoren Abschrift dieses Ministerial- Erlasses zur dauernden sorgfältigen Beachtung, indem es seinerseits für die Durchführung der in Rede stehenden Weisungen besondere Anordnungen hinzufügt.
13) Provinzial-Schulkollegium weist in einer Cirkular-Verfügung vom 8. Januar 1890 auf die Bedenken hin, welche der Aufnahme solcher jungen Leute in das Gymnasium entgegenstehen, die bereits in das akademische Studium eingetreten waren.
14) Im Auftrage des Herrn Ministers empfiehlt das Provinzial-Schulkollegium unter dem 9. Januar 1890 Weidners Zeitschrift für lateinlose höhere Schulen.
15) Provinzial-Schulkollegium veranlafst unter dem 20. Januar 1890 die Dirigenten mit den Lehrerkollegien eingehend zu beraten, ob nicht zur Förderung des naturwissenschaftlichen Unterrichts auf die Anlage eines sog. Schulgartens Bedacht zu nehmen sei..
16) Provinzial-Schulkollegium sendet unter dem 23. Januar 1890 Abschrift eines Ministerial- Erlasses d. d. 31. Dezember 1889, betreffend den im November 1885 von der internationalen Stimmton- konferenz vereinbarten Normalstimmton, und verfügt, daſs vom 1. April 1890 ab die Normalstimmung in den höheren Lehranstalten einzuführen sei und die Umstimmung der als Lehrmittel dienenden Orgeln und Klaviere stattfinden solle.
17) Cirkular-Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums vom 30. Januar 1890, betreffend den methodischen Lehrplan für das Französische.


