Alkibiades umſonſt das von Athen abgefallene Andros wieder zu unterwerfen(Xen. hell. I, 4, 21). Wenn alſo die Angabe bei Plutarch richtig iſt, und Kleruchen nach Andros geſchickt worden ſind, was vielleicht indirekt durch die Herabſetzung des Tributes beſtätigt wird, ſo war doch dieſe Anſiedelung nur von unter⸗ geordneter Bedeutung und hat an dem Charakter der Inſel keine weſentliche Veränderung hervorgebracht.
12. Heſtiaia.
Nachdem der Aufſtand auf Euboia(ſ. oben S. 7) niedergeworfen war, wurden die übrigen Städte durch Vertrag wieder in Abhängigkeit von Athen gebracht, nur die Heſtiaier im Norden der Inſel erlitten eine ſtrenge Strafe. Sie hatten nämlich die Bemannung eines attiſchen Schiffes, das in ihre Hände gefallen war, ermordet(Plut. Per. 23). Deshalb mußten ſie alle ihre Stadt verlaſſen (nach Strabo X, 445 zogen ſie nach Makedonien) und die Athener ſchickten Kleruchen in das verlaſſene Gebiet und zwar nach Diodor(XI, 22) 1000, nach Theopomp bei Strabo(l. c.) 2000. Bei Thukydides (I, 114) heißt es nur: nach Vertreibung der Heſtiaier nahmen ſie ſelbſt das Land in Beſitz. Während des peloponneſiſchen Krieges werden die Heſtiaier, beziehungsweiſe die Oreiten(denn nach einem früheren Demos hatte die neue Stadt den Namen Oreos bekommen, Strabo I. c.), mehrfach als atheniſche Bürger erwähnt, ſo bei Aufzählung der Streitkräfte in Sicilien(Thuk. VII, 57); und nach dem unglücklichen Seekampf bei Eretria(411) waren die Oreiten die einzigen Euböer, welche nicht von Athen abfielen. Thuk. VIII, 95: Mνν* ꝙοεαον(νm ϑε ατο ννφηνασι αzO).
13. Brea.
Brea war früher kaum dem Namen nach bekannt, bis in den dreißiger Jahren dieſes Jahr⸗ hunderts eine verſtümmelte Steininſchrift(ein gutes Drittel fehlt auf der rechten Seite) gefunden worden iſt, die von mehreren Gelehrten dem Wortlaute nach zwar verſchieden, der Sache nach aber im weſentlichen gleich ergänzt worden iſt. Die Inſchrift enthält den Volksbeſchluß über die Gründung von Brea. Derſelbe lautet in freier, zum teil verkürzter Wiedergabe folgendermaßen:„Sobald die Ziegenopfer für günſtigen Erfolg des Unternehmeus dargebracht ſind, ſoll man zehn Landverteiler wählen, einen aus jeder Phyle. Dieſe ſollen das Land verteilen. Demokleides ſoll mit unbeſchränkter Vollmacht die Anſiedelung einrichten, ſo gut er es kann. Die ſchon für die Götter ausgeſchiedenen Bezirke ſoll er laſſen wie ſie ſind und keine neuen ausſcheiden. Zu den Panathenäen und Dionyſien ſollen Opfergaben nach Athen gebracht werden. Bei feindlichem Angriff ſollen die Städte ungeſäumt Hülfe leiſten nach den für die thrakiſchen Städte getroffenen Abmachungen. Dies ſoll auf Steinſäulen eingegraben und eine in Athen, eine zweite in der Kolonie aufgeſtellt werden. Wenn aber jemand einen Beſchluß herbeiführen will gegen die Beſtimmungen auf der Säule, und wenn ein Redner dagegen ſpricht oder ſich unterfängt dazu aufzufordern, etwas von den Beſchlüſſen aufzuheben, der ſoll ehrlos ſein ſamt ſeinen Kindern, und ſein Vermögen ſoll eingezogen werden und den Zehnten davon die Götter erhalten, ausgenommen wenn die Anſiedler ſelbſt um eine Änderung nachſuchen. Wer ſich aber für die Anſiedelung einſchreiben läßt, der ſoll binnen dreißig Tagen nach ſeiner Ankunft in Athen in Brea ſein. Die Gelder ſoll Aiſchines, der mit hinübergeht, auszahlen.“ Hierzu beantragte Phantokles den Zuſatz, daß die Anſiedler aus den Zeugiten und Theten genommen werden ſollten.


