5
—
zumal die Kleruchen von den gewöhnlichen Leiſtungen atheniſcher Bürger, den Leiturgien, wegen ihrer Abweſenheit von Athen, befreit waren. Aber dieſe Annahme ſteht mit dem ſchon mehrfach erwähnten thukydideiſchen Bericht über die Kleruchen auf Lesbos und mit der ganzen übrigen überlieferung im Widerſpruch. Die Kleruchen erſcheinen überall als Beſitzer, nicht als Pächter ihrer Ländereien. Wenn alſo nur die in Athen bleibenden Kleruchen eine Abgabe bezahlen ſollten, ſo läßt ſich dies nur als eine Strafe auffaſſen. Denn die Maßregel war ja ohne Zweifel auch mit darauf berechnet, landloſen atheniſchen Bürgern Grundbeſitz zu verſchaffen, aber in erſter Linie kam es doch darauf an, für den Staat auswärts zuverläſſige Stützpunkte zu haben. Dieſer Hauptzweck blieb aber unerreicht, wenn es ohne weiteres erlaubt worden wäre, in Athen wohnen zu bleiben. Dann hätten natürlich alle Kleruchen, mit Ausnahme der wenigen, deren Stellung aus irgend einem Grunde unhaltbar geworden war, es vorgezogen in der Heimat bei ihren Verwandten, im Genuß der Annehmlichkeiten der Hauptſtadt zu bleiben, daſelbſt ihr Geld zu verzehren und ihr Bürgerrecht auszuüben, als auf einem entlegenen Poſten unter fremder, vielleicht feindſeliger Bevölkerung zu ſitzen und die mancherlei Vorteile der Großſtadt entbehren zu müſſen. Bei ſpäteren Kleruchien wurde es nicht geſtattet, ſeinen Wohnſitz in Athen zu behalten(ſ. u. Brea) mit Ausnahme von Lesbos, wo es deshalb von Thukpydides ausdrücklich erwähnt wird.
2. Chalkis.
Das zweite Beiſpiel einer Kleruchie finden wir bald nach Vertreibung der Tyrannen. Als die Athener mit den Peloponneſiern im Krieg lagen, die den Hippias wieder einſetzen wollten, und von den Thebanern wegen Plataiais bekämpft wurden, gerieten ſie auch in einen Krieg mit Chalkis, das, ſchon lange feindlich geſinnt, den Peloponneſiern Hülfe zugeſagt hatte. Nachdem nun die Peloponneſier wegen innerer Zwietracht ohne Kampf abgezogen, die Thebaner aber in der Nähe des Euripus geſchlagen worden waren, überſchritten die Athener den Sund, ſchlugen die Chalkidier aufs Haupt und ließen ſich die frucht⸗ bare lelantiſche Ebene abtreten, den Beſitz der chalkidiſchen Hippoboten, den alten Zankapfel zwiſchen Chalkis und Eretria. Dahin wurden nun nach Herodot(V, 77 und VI, 100), 4000 attiſche Kleruchen geſchickt, nach Älian(var. hist. VI, 1) nur 2000, doch iſt bei Herodot, wie ſchon Böckh ſagt(1. c. S. 557) ſicherlich nichts zu verändern.
Sind nun dieſe 4000 Kleruchen wirklich nach Chalkis geſchickt worden? Bisher hatte niemand daran gedacht, einen Zweifel hierüber zu erheben, bis Knoll(ſ. o.) aus der Bezeichnung 2⁷007 ½ν⁰¼, die hier bei Herodot gebraucht iſt(V, 77 16*Oκινπι⁵εοε 1 00οασ ειιν τι dmπιοοτιι 2 2ο lεlαονα und VI, 100 1⁰ TErOGνκςινα⁴υς τα οινααοντιαςσ τινν επααιοοτπι X△ϑ‿ααeηαeαν 11j* 760„*) den Schluß zog, daß dieſelben in Athen wohnen geblieben ſeien, weil an der einzigen Stelle, wo Thukydides(III, 50) den Namen anwendet, die Kleruchen ebenfalls nicht nach Lesbos gegangen ſeien, ſondern den Pachtzins ihrer lesbiſchen Güter in Athen verzehrt hätten. Die oben berührte, im ganzen unweſentliche Frage, welche Kolonien als Kleruchien zu bezeichnen ſeien, gewinnt jetzt eine ganz andere Bedeutung, wenn aus dem Namen zugleich auch auf die Sache geſchloſſen werden ſoll. Dieſer Schluß von Lesbos 427 rückwärts auf Chalkis 506, deſſen Richtigkeit übrigens manches Bedenken(ſ. u.) beſeitigen würde, findet noch einige Beſtätigung durch die Urkunde von Salamis(ſ. o.), welche Knoll noch nicht bekannt ſein konnte. Freilich heißt es dort nur, der einzelne dürfe in Athen bleiben und ſein Los verpachten, eine Erlaubnis, von der ſicher nur eine kleine Minderheit Gebrauch gemacht haben wird. Dagegen ſpricht aber erſtens, daß Herodot kein Wort davon erwähnt, zweitens, daß zur Sicherung dieſes auswärtigen Beſitzes eine atheniſche


