Aufsatz 
Die attische Kleruchie / von Oskar Kius
Entstehung
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gar oft entgegenlaufen konnten; ſie hatte ihre eigene Verfaſſung, die zwar anfangs derjenigen der Mutterſtadt nachgebildet war, gar bald aber unter andern Einflüſſen ſich ändern mochte; ſie ſuchte Bundesgenoſſen nach eigener Wahl, entſchied ſelbſtändig über Krieg und Frieden, und das einzige Band der Pietät, das ſie mit der Mutterſtadt verknüpfte, hat ſich oft andern Einwirkungen gegenüber als ſchwach herausgeſtellt. All' das war bei den Kleruchien ganz anders. Dieſe genoſſen auch in der Ferne ſtets den Schutz Athens, deſſen Intereſſen zugleich auch die ihrigen waren; ſie behielten die atheniſche Verfaſſung bis ins Kleinſte bei und bewahrten ſie, ſolange ſie ſelbſt beſtanden; die Bundes genoſſen Athens waren auch die ihrigen und über Krieg und Frieden entſchieden nicht ſie, ſondern die Mutterſtadt, die nie aufhörte zugleich auch ihre Vaterſtadt zu ſein.

In dem Namen Kav οιν⁷, Losinhaber, liegt freilich dies alles nicht ausgeſprochen, ſondern aus dem Weſen der Sache muß man auf die Bedeutung des Namens, wie ſie allmählich ſich ausbildete, zurückſchließen; aber gerade der Name hat zuweilen Anlaß zu irriger Auffaſſung der ganzen Einrichtung gegeben. Böckh, der in ſeinem Staatshaushalt der Athener(I, 555 ff) zuerſt eingehender die Frage behandelt, will den Athenern den Ruhm nehmen, oder vielmehr, wie er meint, ſie vor dem Vorwurf ſchützen, die Erfinder dieſer Maßregel geweſen zu ſein. Er faßt aber, durch die Etymologie veranlaßt, den Begriff zu weit, wenn er z. B. die Beſitzergreifung des Peloponnes durch die Dorier, weil das den alten Bewohnern entriſſene Land in einzelnen 245 00 an die Bürger verteilt wurde, als Kleruchie bezeichnet. Dann würde auch z. B. die Gründung des Vandalenreichs in Afrika eine Kleruchie zu nennen ſein, während doch nicht Wanderungen ganzer Völker, ſondern nur Ausſendungeu eines Teils der Bürgerſchaft hierher zu rechnen ſind. Auf der andern Seite zieht Knoll(ſ. S. 1) dem Begriff zu enge Grenzen, wenn er, geſtützt auf Thukydides, der nur einmal(III, 50) bei Lesbos dieſe Bezeichnung braucht, nur diejenigen Losinhaber Kleruchen genannt wiſſen will, die ihr Los verpachten und in Athen wohnen bleiben konnten. Freilich erkennt er dann außer Lesbos nur noch eine einzige Kleruchie an, nänlich die von Chalkis auf Euboia, bei deren Gründung Herodot ebenfalls zum einzigen Male den Namen Kleruchen braucht(V, 77 und VI, 100) und nimmt nun an, was Herodot nirgends ſagt, daß dieſe chalkidiſchen Kleruchen in Athen wohnen geblieben ſeien. Wenn Thukydides nur einmal den Ausdruck Kleruchen braucht, ſo kann das bloßer Zufall ſein; er hielt es nicht für nötig den beſondern Artbegriff zu ſetzen, ſondern verwendete meiſt den Gattungsabgriff dπιμο–ſ. Vömel: de discrimine vocabulorum 211 005 08, drοινπ, ειι). Sollte aber der Name Kleruchen noch nicht allgemein üblich geweſen ſein, wogegen übrigens Ariſtophanes, Wolken Vers 203, ſpricht(als Strepſiades vonir dνανααᷣrοεςεσι hört, fragt er ſofort: 01εα 2½11,00Qικν), oder gar Thukhydides wirklich unter Kleruchen nur die verſtanden haben, welche ihren Kleros nicht ſelbſt bewohnten und bebauten(was übrigens der Name beinahe auszuſchließen ſcheint), ſo iſt doch ſpäter der Name Kleruchen in unſerer Bedeutung allgemein üblich und ſchon Diodor(Ephoros) nennt die von Thukydides.μ ʃοειʃ genannten Anſiedelungen ohne weiteres 24 00. Wir folgen alſo der ſeitdem allgemein üblichen Auffaſſung und verſtehen unter Kleruchien diejenigen Kolonien, deren Bürger fremdes Land, in der Regel nach Austreibung der alten Bewohner, zuweilen aber auch neben denſelben, angewieſen erhielten, ohne deshalb ihr attiſches Bürgerrecht zu verlieren. Bei der Gründung von Kleruchien trat der Gedanke, der ſonſt bei Anſiedelungen maßgebend war(ſ. o. S. 1), mehr in den Hintergrund, und neben dem Beſtreben, die Heimat von Proletariern zu entlaſten und aus armen Leuten wohlhabende Grundbeſitzer zu machen, überwog jetzt vor allem die Abſicht, an militäriſch wichtigen Punkten zuverläſſige Beſatzungen zu haben, um die Bundesgenoſſen im Zaume und die Feinde in Reſpekt zu halten. Plutarch ſagt von Perikles(Per. 11): œ*l ταάνν