Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch : 2. Teil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

2

die Tumba des Heiligen sowie eines Altares unter Gundelands Nachfolger Helme- rich, den Ersatz der hölzernen Notbaraken der Brüderwohnung im Norden des Klo- sters durch massive Steinbauten an der Südseite der Nazariuskirche, die Einfriedigung des südlichen Klosterbezirkes mit einer starken Ringmauer, die Erbauung eines dor- mitorium cum ecclesia triplici, die Umgebung der Ruhestätte des Heiligen mit Schranken aus Gold und Silber sowie die Anlage eines pavimentum aus varium mar- mor vor dem Hauptaltare unter Helmerichs Nachfolger Richbodo, die Ausschmückung des Nazariusaltars mit vier silbernen Tafeln, die Verschönerung von vier weiteren Altären in der ecclesia triplex, d. h. der dreischiffigen Nazariuskirche sowie die Stiftung eines goldenen Kreuzes ebendahin unter Abt Adelung(805 838), die Erbau- ung eines kleineren Kirchleins innerhalb des Klosterbezirks, in welchem Reliquien St. Mariae et Affrae et St. Magni ruhten, unter dem Augsburger Bischof und Lor- scher Klosterverweser Adalbero(803/4 808, C. L. Nr. 53). Rechnet man dazu noch die vielen, zum Teil höchst aktuellen Aufgaben, welche die Fürstäbte innerhalb ihres weiten Gebietes durch Errichtung von Kirchen, Kapellen, Wirtschaftshöfen, Armen- häusern u. s. w. sowie deren Fundierung zu lösen hatten, so war es ganz natürlich, daß das überflüssig gewordene Kloster Altenmünster je länger desto mehr in den Hintergrund trat, aus dem Interessenkreis der Fürstäbte allmählich ausschied und zu- letzt in einen Zustand der Verwahrlosung und Verödung geriet, den der Lorscher Chronist(S. 177) treffend mit vastitas bezeichnet.

Diesem Zustand sollte es während der Regierungszeit Heinrichs IV. durch den tatkräftigen Abt Udalrich(10561075) entrissen werden. Von ihm sagt der Chronist (S. 177): insulam quoque proximam, quae dicitur Altenmunster, ex diutino situ vasti- tatis erutam aedificiisque opportunis quaqua versum exstructis innovatam divinis ob- sequiis mancipavit, und S. 193: Udalricus anno incarnationis 1071 monasterium in in- sula Altenmunster restauravit. Diese Angaben des Chronisten werden durch zwei Ur⸗ kunden bestätigt. Die eine, von Abt Adalrich in ipsa ecclesia Aldenmunster in Gegen- wart der Klosterbrüder, Ministerialen und sehr vieler Getreuen am 20. Juni 1071 aus- gestellt(C. L. Nr. 131), besagt unter anderem: nos ob honorem dei et beati Petri, principis apostolorum, cellam Aldenmunster, primitivam ecclesiae nostrae matrem, mo- nitu et rogatu serenissimi Heinrici, domini nostri quarti regis nec non fratrum, mini- sterialium ac fidelium nostrorum consultu et annisu diu desolatam renovavimus, und überweist dann dem erneuerten Kloster als Fundation unter anderem die Lor- scher curia Lützelsachsen a. d. B. nebst Exemption von dem principalis mallus bei Leutershausen).

Die andere Urkunde(C. L. Nr. 132) enthält ein von König Heinrich IV. selbst im gleichen Jahre ausgestelltes praeceptum de statu et possessionibus monasterii

¹) cf. I. Teil S. 36/7. Der Zusatz am Schlusse der Urkunde: ab eo, quo primum per Rud- gangum archiepiscopum eadem consecrata est ecclesia, anno CCCIIII führt auf das Jahr 767, in dem zwar nach unserer Beweisführung(Kap. I) das Nazariuskloster zu bauen begonnen, aber nicht die älteste Peterskirche d. h. Altenmünster von Ruotgang eingeweiht wurde. Der zu keiner Zeitangabe passende Zusatz braucht nicht mit Christ als Interpolation, d. h. Fälschung des Chronisten aufgefasst zu werden, sondern der Fehler ist entweder auf einen Irrtum des Ausstellers der Urkunde zurückzuführen, oder er ist ein leicht begreifliches Versehen des Abschreibers, also des Chronisten, der vielleicht CCCVIII seiner Vorlage falsch las, was dann auf 763 führt, wo die Einweihung wirklich stattfand.