Aufsatz 
Das salisch-fränkische Siedelungssystem u. die Heppenheimer Markbeschreibung vom Jahre 773 : ein Beitrag zur geschichtlichen Heimatkunde / von Friedrich Kieser
Entstehung
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Reichenbach, Beedenkirchen, Hochstetten, Auerbach, Zwingenberg, Hausen, Fehlheim und in gewisser Beziehung auch Schwanheim, also ein grosses Stück von dem nörd- lichen Teile der alten Mark Heppenheim. 1258 schied dann Zwingenberg als selb- ständige Pfarrei aus ¹); Auerbach erhielt im 15. Jahrhundert eine eigne Pfarrkirche, während vorher nur eine Agonia Domini, d. h. die Not Gottes Kapelle in stiller Waldeinsamkeit bestand, und Reichenbach ist noch 1521 eine fflialis, aber schon 1523 eine parochialis ecclesia. Andere Orte wurden noch später zu Pfarrorten er- hoben. Die Filialkirchen mussten ihre Kinder in der Pfarrkirche zu Bensheim taufen und ihre Toten auf dem Kirchhofe daselbst beisetzen lassen, wodurch das Recht der Mutterkirche auf die Menschen bei ihrem Eintritte ins Leben und bei ihrem Austritte aus demselben bekundet wurde.

Dieser Vorgang der Pfarrsprengelabsetzung wiederholte sich in ähnlicher Weise auch in den östlichen Teilen der Mark Heppenheim und die Abte von Lorsch waren die Patronatsherren der entstehenden Pfarreien. Als dann aber das Kloster und Fürstentum Lorsch 1232 an das Erzstift Mainz kam, gingen auch die von dem Lorscher Fürstabt bisher ausgeübten Privilegien und Patronatsrechte auf den Erz- bischof von Mainz über. Demgemäss wurde das erworbene Gebiet in den bestehenden Diözesanverband aufgenommen und seiner kirchlichen Organisation unterworfen.

Die Mainzer Diözese baute sich im allgemeinen auf der altrömischen Provinz Germania superior auf, zu der auch das Dekumatenland gehörte²). Als durch Kaiser Konstantin das Christentum zur Staatsreligion erhoben war, wurde Mainz(Mogun- tiacum) als der weltliche Mittelpunkt der genannten Provinz auch der Metropolitan- sitz des Bischofs. Seine Hauptkirche war im Anfang vielleicht die einzige Pfarr- kirche der Diözese; er selbst hiess parochus und sein Sprengel parochia. Die Bistümer Worms, Speier und Strassburg sind also gleichsam Absetzungen der oberrheinischen Kirchenprovinz, deren Vorsteher nun ein Erzbischof wurde. Die Diözese Mainz im engeren Sinne dehnte sich nach der Unterwerfung der Alemannen durch die Franken linksrheinisch über einen grossen Teil des Wormsgaues und rechtsrheinisch über den ganzen oberen Rheingau bis zum Lobdengau aus. Diese beiden Teile bildeten ein Archidiakonat), das schon früh an die berühmte Probstei St. Viktor in Mainz gelangte. Der Archidiakon war der Stellvertreter des Bischofs in ausserkirchlichen oder weltlichen Dingen(in functionibus externis et temporalibus). Seiner Aufsicht unterstanden die äusseren Formen des Gottesdienstes, die Unterhaltung der Kirchen, die Einnahme und Verwaltung der Opfer und Gefälle und die Gerichtsbarkeit über alle dem Bischof zur Bestrafung überlassenen geistlichen Vergehen von Priestern und Laien. Beide Hälften des Archidiakonats waren wieder in zwei kleinere Ver- waltungs- und Gerichtssprengel geteilt, die sog. Dekanate oder Archipresbyteralsitze (sedes archipresbyterales). Diese waren linksrheinisch Kirchheim-Bolanden und Nierstein und rechtsrheinisch Bensheim und Gerau. Ad sedem Bensheim gehörte der obere Teil

¹) Dahl, Urkundenband S. 82. Als Entschädigung für diese Loslösung vom Parochialverbande hatten die Patrone der Kirche, die Grafen von Katzenellenbogen, alljährlich ein Fuder Wein an die Pfarrei von Bensheim zu liefern, Taufwein genannt, weil die Kinder anfangs noch dort getauft werden mussten.

2) Vergl. die Chroniken der deutschen Städte, Bd. 18, II. Teil. S. 3 ff.

³) Würdwein, Archidioecesis Moguntina I; Dahl a. a. O. S. 6 ff.