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II. Kapitel. Die Grenzen der Mark Heppenheim.
Die Grenze beginnt bei Steinvortowa. Wie neuere Untersuchungen glaub- baft dargetan haben ¹), ist dies ein ausgegangener Ort an der Steinfurt, d. h. dem Winkelbach. Dieser Bach hiess vor dem 18. Jahrhundert von Bensheim bis Lang- waden der Steinfurtbach, die Steinfurt oder der Ziegelbach und dann erst der Winkel- bach. Letzteren Namen erhielt er von einer Waldparzelle, der Winkel, welche unterhalb Langwaden spitz auf ihn zuläuft. Hier grenzten 773 die Gemarkungen Gernsheim und Heppenheim aneinander, da einerseits Rohrheim(Klein- ²) und Gross- rohrheim) ursprünglich zur Mark Gernsheim und andererseits Langwaden nebst Steinfurt zur Mark Heppenheim gehörten. An den Steinfurtbach stiess schon 791 ein Dorf Au ³), dessen Fluren südwestlich von Hähnlein lagen und jetzt grösstenteils zu diesem gehören.
Von dem Dorf Steinfurtau zog sodann die Grenze die Steinfurt abwärts nach Langwada, dem heutigen Langwaden. Die nächsten Grenzpunkte Ginnesloch und Walodam liegen auf der Strecke Langwaden— Adolvesbach. In zusammen- hängender Folge erscheinen hier, von Wasserrinnen in der Längsrichtung durch- zogen, eine Rohrlache(Grenze des Gernsheimer Waldes von Langwaden bis zur Gemarkung Hähnlein), dann eine Holzlache, die südlich von Hähnlein ihr Wasser in den Landgraben abgibt, dann an diesem abwärts ein„Im Lochgarten“ bis zur Katzenstegbrücke, weiter die Fasanenlache und„Am Wäldchen“, einer Enklave, die zu Alsbach gehört, vorbei eine Hahnlache, von deren oberem Ende nach dem Landbache bei Station Bickenbach nur eine kurze Entfernung ist. Da nun die salisch-fränkische Grenzabsetzung selbst die unscheinbarsten Wasserrinnen in Sümpfen und Wiesen als Markgrenze liebt, so ist es nicht allzu gewagt, das Ginnesloch der Urkunde etwa in dem Lochgarten bei Hähnlein zu suchen¹) und das Walodam (Woladam) als einen Walldamm anzusprechen, der über diese Sümpfe als Brücke führte. Von Walodam führt die Grenze nach Aldolfesbach(Bach des Altolf), jetzt Alsbach, oder richtiger wohl ad villam Bickinbachb), das auch 1012 als Wildbann-
¹) Die älteren Untersuchungen von Dahl, Landau, Wagner und anderen enthalten bezüglich der Lage von Steinfurt mancherlei Unrichtigkeiten. Die Mark Heppenheim ging im Westen nicht über die Weschnitz hinaus. Dies hat v. Schenk a. a. O. überzeugend nachgewiesen. ²) Grimm, Weistümer I 482.
3) Cod. Laur. II Nr. 1965. Noch heute erinnern daran die Flurbezeichnungen: In der grossen Au, Grosse Au, In der Au, An der Aubrücke, Im Auwäldchen usw. Vergl. Wagner, Die Wüstungen im Grossherzogtum Hessen, II S. 9 ff. Auch Rodau hat davon seinen Namen erhalten; es wird 964 als Rod genannt, Cod. Laur. I Nr. 77, und neben Swenheim(Schwanheim) sogar schon 782 als in der Hurfelder (Fehlheimer) Mark liegend bezeichnet.
4) Hähnlein selbst wird erst 1333 als Henneche, 1491 als Heyniche erwühnt(wohl von hagen-eiche abzuleiten), ist also wohl später als unsere Urkunde entstanden. Vergl. auch Wagner a. a. O. II. 11 ff. unter Bauschhöfe. Eschhof, Spiesshof. Mit dieser Lage stimmt dann auch, wenn in einer donatio vom Jahre 829(Cod. Laur. I. Nr. 212) ein Beifang Geroldeshusa in der Pfungstädter Mark im Osten den locus Ginnesloch berührt und im Westen nach Steinfurt zu ausläuft, also durch den südlichen Teil des jetzigen Gernsheimer Waldes zieht. 5) Wird 874 in einer Urkunde Ludwigs des Deutschen als Bicchumbach (= Buchonobach, d. h. Buchenbach) genannt, wo jener Teile seiner Besitzungen in Seeheim und Bicken- bach an das Kloster Lorsch schenkt(Cod. Laur. I Nr. 28). Wahrscheinlich war es 773 noch nicht vor-


