36
Zweite Abtheilung: Zweites und drittes Hauptstück, bestehend aus den Geboten und Gnadenmitteln, nach dem grossen Fuldaer Diöcesan-Katechismus. Die biblischen Geschichten des alten Testaments nach Schuster. 2 St. w. Nau.
Dritte Abtheilung. Ausgewählte biblische Geschichten des neuen Testaments im Anschluss an die drei Hauptstücke des kleinen Fuldaer Katechismus. 2 St. w. Nau. 1
Der Religionsunterricht für die Schüler israelitischer Religion wurde in 2 Stunden wöchentlich ertheilt. Biblische Geschichte. Die Könige des Reiches Juda, das babylo- nische Exil und die Rückkehr aus dem Exil.— Systematische Religionslehre. Die Pflichtenlehre.— Gebete. Fortgesetzte Uebertragung einzelner Gebete und Psalmen aus dem Hebräischen ins Deutsche. Dr. Stein.
II. Chronik der Anstalt.
An Verfügungen von allgemeinerem Interesse gingen seit dem Schluss der vorjährigen Nachrichten folgende ein:
16. April 1879. Das Curatorium theilt mit, dass das Schulgeld für Auswärtige jährlich betragen soll: in Prima und Secunda 114 M, in Tertia und Quarta 96 M, in Quinta und Sexta 78 M.
29. Juni 1879. Das Königliche Provinzial-Schul-Collegium theilt mit, dass der Herr Minister die Umwandlung der höheren Bürgerschule in eine Realschule II. O. genehmigt und das Provinzial-Schul-Collegium ermächtigt hat, mit denjenigen Schülern der Anstalt, welche die Prima zwei Jahre besucht haben, seiner Zeit die Abgangsprüfung nach dem für Realschulen II. O. gültigen Reglement vorzunehmen, und gleichzeitig die Anstalt auf Grund ihrer bisherigen Leistungen und ihrer anderweitigen Organisation als eine Realschule II. O. anerkannt hat.
4. Juli 1879. Das Curatorium theilt mit, dass vom 1. April resp. 1. October d. J. an die Gehaltsskala der Elementarlehrer dahin abgeändert ist, dass die höheren Sätze früher erreicht werden und nach 34 Dienstjahren ein Gehalt von 3000 M gewährt wird.
12. August 1879. Dasselbe theilt mit, dass anstatt des Wohnungsgeldzuschusses vom 1. October ab dem Vorstand und den Oberlehrern eine Gehalterhöhung von 525 M, den ordent- lichen Lehrern eine solche von 300 M bewilligt sei.
15. November 1879. Das Königliche Provinzial-Schul-Collegium genehmigt die Ein- führung von 1. Hopf und Paulsiek, Deutsches Lesebuch, erster und zweiter Theil; 2. Andrä, Grundriss der Weltgeschichte; 3. Lüdecking, Französisches Lesebuch, zweiter Theil.
24. November 1879. Das Curatorium theilt mit, dass die Pensionirung des Reallehrers Klinckerfues vom 1. October ab genehmigt sei.
11. Februar 1880. Das Königliche Provinzial-Schul-Collegium theilt die Verfügung des Herrn Ministers mit, wonach vom Beginn des nächsten Schuljahrs an die in dem Buch:»Regeln Wund Wörterverzeichnis für die deutsche Rechtschreibung zum Gebrauch an den preussischen Schulen. Berlin, Weidmann'’sche Buchhandlung.« dargelegte Orthographie zur allgemeinen Einführung zu bringen ist.
Das Curatorium der Realschule II. O. besteht aus den Herren Oberbürgermeister Weise, Metropolitan Dr. theol. Hochhuth, Stadtrath Hauptmann a. D. Engelhardt, Kaufmann Rittershaussen und dem Director Prof. Dr. Buderus. Das frühere Mitglied Herr Juwelier Scheel, der stets das regste Interesse an der Anstalt bewiesen hatte, verschied den 25. Mai nach kurzem Krankenlager. Das Curatorium und das Lehrer-Collegium begleiteten ihn den 28. Mai zur letzten Ruhestätte.
Den 24. März 1879 veranstaltete die Schule eine musikalisch-deklamatorische Abend- unterhaltung, die sich der regsten Theilnahme von Seiten der Eltern und Angehörigen der


