Aufsatz 
Neue Beobachtungen und Entdeckungen an den auf Ulmus campestris L. vorkommenden Aphiden-Arten / von Hermann Kessler
Entstehung
Einzelbild herunterladen

44

3) die Berechtigung zum Eintritt in die Königliche Militär-Rossarztschule zu Berlin(Bestim- mung des Kriegsministers vom 19. August 1866).

4) die Zulassung zur Aufnahme in die Königl. Gärtnerlehranstalt zu Potsdam, wenn das durch- genommene Classenpensum mit gutem Prfolge absolvirt ist und durch eine besondere Prüfung im Lateinischen die Reife für die Secunda der Realschule I. 0. in diesem Fache nachgewiesen wird.(29. Jan. 1878).

Diejenigen Oberprimaner, welche die Anstalt weiter besuchen, können, sobald sie der Unter- und Oberprima im ganzen zwei Jahre, der letzteren wenigstens ein halbes Jahr an- gehört haben, sich der Maturitätsprüfung unterziehen. Durch Bestehen derselben er- langen sie weiter die Zulassung

5) zum Besuch der Königl. technischen Hochschulen zu Berlin, Hannover und Aachen als Stu- dirende, auch demnächst zur Diplomprüfung.

6) zur F eldmesserprüfung(Reglement vom 2. März 1871).

7) zum Supernumerariat bei den Provinzial-Civil-Verwaltungsbehörden(C. O. vom 5. Oct. 1859).

8) zum Supernumerariat bei der Verwaltung der indirecten Steuern(Cirk.-Verf. des Finanz- ministers vom 14. Nov. 1859 und 22. Mai 1877).

9) zum Supernumerariat bei dem Justizsubalterndienst.

10) als Civilaspiranten für den Marine-Intendanturdienst(Verf. d. K. Marine-Verw. v. 29. Nov. 1859).

11) als Civilaspiranten für den militärischen Magazindienst bei den Proviantämtern(Verf. des Kriegsministers vom 20. October 1859 und 1. März 1862).

12) zum Markscheiderexamen(Vorschr. des Ministers f. Handel etc. vom 25. Februar 1856 und 31. October 1865).

Solche Schüler, welche die Anstalt verlassen vor ihrer Versetzung nach Oberprima, er- langen bereits mit dem Zeugnis der Reife für Prima:

13) die Zulassung zur Prüfung der Zeichenlehrer an Gymnasien und Realschulen, sowie

14) zu dem K. Musikinstitut in Berlin und der K. akadem. Hochschule für Musik in Berlin.

Endlich ein Zeugnis aus Tertia genügt

15) zur Annahme als Postgehülfe.

Cassel, den 5. März 1880. Der Director: Prof. Dr. Buderus.