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V. An die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 5. April Morgens 8 Uhr mit der Prüfung und Aufnahme der neu angemeldeten Schüler. Nach den bisherigen Ermittelungen ergeben sich freilich wieder für die meisten Classen Frequenzzahlen, die das zulässige Maximum erreichen, resp. überschreiten, sodass voraussichtlich nach Tertia, Quarta, Quinta und Zwei, vielleicht auch Eins, überhaupt Aufnahmen nicht werden statt finden können. Ebenso wird es mit der Classe Drei gehen, nach der bis dahin sechsjährige Knaben aufgenommen wurden, die noch gar keinen Unterricht erhalten hatten. Denn während für die Prima eine Schülerzahl zu erwarten ist, die nicht nur das zulässige Maximum weit überschreitet, sondern auch das Unterbringen sämmt- licher Primaner in einem Zimmer unmöglieh macht, wonach das ohnehin zu knappe Gebäude nicht mehr ausreichen würde, ist anderseits nach einer am 22. Januar eingegangenen Mittheilung des Curatoriums»die Abtrennung der Vorschule von den beiden höheren Schulen mit Bestimmt- heit anzunehmen.« Wenn der unterzeichnete Director die sonach bevorstehende Abtrennung der ganzen Vorschule nicht weniger bedauert, als viele Eltern, die gern ihre Söhne von Anfang an der Anstalt zuführen möchten, in der dieselben ihre Schulbildung erhalten sollen, so ändert das an der Thatsache Nichts und es muss mit der letzteren gerechnet werden. Wenn einmal die städtischen Behörden gewichtige Gründe haben, für jetzt auf diesem Wege die allzugrosse Ausdehnung der Schule zu beseitigen, so ist wenigstens das erfreulich und dem Interesse der Schule ent- sprechend, dass überhaupt eine Verkleinerung derselben nunmehr in naher Aussicht steht.
Für solche Schüler, die zu Hause zur Anfertigung ihrer Schularbeiten nicht die nötige Ruhe oder die etwa erforderliche Aufsicht haben können, besteht vor wie nach eine tägliche Arbeitszeit von zwei Stunden unter Aufsicht eines Lehrers, ein sogenanntes Silentium. An- meldungen hierzu und ebenso demnächst die Abmeldungen sind an den Director zu richten.
Die Anwendung der wöchentlichen Censur hat in neuester Zeit eine grosse Ein- schränkung erfahren können. Die Thatsache nämlich, dass sehr oft Eltern von den ihren Söhnen zu Theil gewordenen Schulstrafen erst spät, mehrmals gar nicht Kenntniss erhielten, erklärte zum Theil die wiederholt hervorgetretene Wirkungslosigkeit sogur von Arreststrafen. Es wurde daher von der Lehrerconferenz beschlossen, den Eltern nicht nur wie bisher bei ge- schärften Strafen, sondern bei jeder Arreststrafe Nachricht zu geben. Demnach wird in den Classen Tertia, Quarta, Quinta, Sexta und Eins jede Arreststrafe in ein Büchelchen ge- schrieben, welches der petreffende Schüler, mit der Unterschrift des Vaters versehen, am nächsten Schultage zurückbringen muss. Die Eltern werden aber zur Vermeidung von Weiterungen ge- beten, nur die Kenntnissnahme durch Unterschrift zu bescheinigen, das Büchelchen dagegen nicht zu Anfragen und Bemerkungen zu benutzen. Es kann dies principiell ebensowenig zu- gestanden werden, wie bei den vierteljährigen Censuren. Anfragen oder Bemerkungen wollen die Eltern vielmehr brieflich oder nach Befinden mündlich zur Kenntniss des Ordinarius eventuell des Directors bringen. Der Letztere ist zu diesem Zwecke täglich von 11 bis 12 Uhr im Schulgebäude zu sprechen.
Das Schulgeld betrügt nunmehr jährlich
in Prima und Secunda 84 M, für Auswürtige 114 M,
» Tertia und Quarta 72»»„ 96» » Quinta und Sexta 60»„„ 78» » der Vorschule 36»„»„ 48»
Mit der Umwandlung der Anstalt in eine Realschule II. O. ist derselben das Recht zu Theil geworden:. 1) bei der Versetzung nach Oberprima den betreffenden Schülern das Zeugnis über die wissen- schaftliche Befühigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, einzuhändigen. Gleichzeitig erlangen die Oberprimaner. 2) die Zulassung als Apothekerlehrling und-Gehülfe und die Zulassung zur pharmazeutischen Prüfung, wenn sie ausserdem das erforderliche Mass von Kenntnissen im Lateinischen durch eine Prüfung nachweisen(Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. März 1875).


