Wenn nun aber kein Freund der Menschheit eine religiöse Erziehung, die religiösem Fanatismus zustrebt, wünschen kann, so gibt es gewiss kein Volk, das mehr als das deutsche Volk von seiner Schule mit Sehnsucht erwarten muss, dass sie der Jugend die Grundlage einer vernünftigen, vorurtheilsfreien, würdigen religiös-sittlichen Bildung gewähre, einer Bildung, unter deren wohlthätigen Wirkungen die menschliche Gesellschaft der ungestörten Pflege der höchsten Güter des Geistes und Herzens sich hingeben kann; die die Menschen befähigt, nicht allein in allen Lagen und Wechselfällen des Lebens den Blick mit ungebeugtem Vertrauen nach oben zu richten, sondern auch gegen ihre Mitmenschen ohne Ansehung wie des Standes und der Geburt, so auch des religiösen Bekenntnisses, duldsam, dienstbereit, liebevoll sich zu erweisen. Im Besitze einer solchen religiös-sittlichen Bildung weiss der Mensch im Verkehr mit Menschen eine achtunggebietende Haltung zu bewahren und darf ohne Scheu nach allen Seiten hin auf seine Umgebung schauen. Wer durch solche Lebensäusserungen von seiner religiös-sittlichen Bildung Zeugniss gibt, den soll man nicht fragen, ob er auf rechtmässigem Wege dazu gelangt sei; der betretene Weg bekundet den Grad der Berechtigung durch die Beschaffenheit des Zieles, zu welchem er führt. Einen solchen Weg darf jeder vorurtheilsfreie Mann, ohne Verleugnung der eigenen Ueberzeugung, offen anerkennen, wenn er auch nicht ganz der nämliche ist, den er selbst zu gehen sich entschlossen hat. So entspricht es der Eigenart des deutschen Volkscharakters, den die deutsche Schule überhaupt, und das deutsche Gymnasium insbesondere auszubilden die Aufgabe hat.
Von andern Fehlern, die im Religionsunterrichte häufig begangen werden, sagten wir, dass sie in der Neigung, das eigentliche Glaubensgebiet zu überschreiten und im Bereiche des Wunderbaren sich zu bewegen, ihre Quelle hätten.
Ueber die Vorzüge eines Religionssystems vor einem andern können die Menschen verschiedener Ansicht sein, und es muss einem jeden unbenommen bleiben, entweder für eine der bestehenden Religionen sich zu entscheiden, oder auch einer besonderen religiösen Ueberzeugung zu folgen und an derselben mit aller Begeisterung festzuhalten. Denn es ist unzweifelhaft eines der ersten, unveräusserlichsten Grundrechte des- Menschen, in denjenigen Dingen, welche die wichtigste Angelegenheit seines Lebens berühren, das zu ergreifen, was er in seinem Geiste als wahr erkennt und in seinem Gemüthe als gut empfindet, und hinwiederum dasjenige von sich zu weisen, was seine Vernunft verurtheilt und wogegen sein Herz sich sträubt. Aus diesem Grunde dürfen auch in der Bethätigung der religiösen Ueberzeugung, so lange eine solche die höheren Interessen der Gesellschaft nicht verletat, weder Einzelnen noch kirchlichen Gemeinschaften Schranken gesetzt werden. Je schürfer nun aber eine Religionsgemeinschaft ihren Lehrbegriff definirt und je strenger sie darauf
Obgleich mir auch das, was man gewöhnlich Religion nennt, eines der wunderbarsten Phänomene zu sein scheint, so kann ich doch im strengen Sinne nur das für Religion gelten lassen, wenn man göttlich denkt und dichtet und lebt, wenn man voll von Geist ist, wenn ein Hauch von Andacht und Begeisterung über unser ganzes Sein ausgegossen ist, wenn man nichts mehr um der Pflicht willen, sondern Alles aus Liebe thut, bloss weil man es will, und wenn man es nur darum will, weil es Gott sagt, nämlich der Gott in uns.
Schlegel.


