Unhaltbarkeit und Grundlosigkeit der Anschauungsweise andrer Confessionsangehörigen zu überzeugen, wobei sie sich einer Sprache bedienen, als ob es sich um die Beweisführung eines mathematischen Satzes handelte, und eine Dialektik entfalten, die aus dem Kreise der Besprechungen religiöser Wahrheiten durchaus verbannt sein sollte. Und auch hiermit nicht zufrieden, lassen sie es an gehässigen Ausfällen mancherlei Art gegen Personen und Sachen nicht fehlen und glauben etwas Rechtes erreicht zu haben, wenn es ihnen gelungen zu sein scheint, dieselben der Geringschätzung und Missachtung ihrer Schüler preiszugeben. Solche Lehrer wissen nicht, dass sie dadurch ihrer Sache einen schlechten Dienst erweisen, für den sie den Beifall und die Zustimmung keines billig denkenden Mannes ihrer eigenen Confession erwarten dürfen. Sie beweisen hierdurch vor Allem, dass sie denjenigen, der in so erhabener und würdiger Weise, wie es kein Mensch vermag, zu religiös-sittlicher Bildung anleitete, nicht verstanden haben; denn gerade dieser war es, der seinen Jüngern Aeusserungen eines vom Vorurtheil eingegebenen religiösen Eifers mit mildem Ernste verwies und nur gegen diejenigen seine Stimme erhob, die er Niedrigkeit der Gesinnung und Bosheit des Herzens in das Gewand der Scheinheilichkeit hüllen oder das Haus seines Vaters zu einer Verkaufs- und Wechslerbude herabwürdigen sah. Sodann übersehen sie, dass ihr Verfahren schon vom Standpunkte des Rechts aus, auf welches sie selbst Anspruch machen, und welches sie zu jeder Zeit anzurufen befugt sind, verwerflich sei. Denn das Recht der freien, ungehinderten Religionsausübung, welches den verschiedenen Confessionsangehörigen gewührleistet ist, wird durch solche Angriffe, zumal wenn sie an einem so bedeutsamen Orte, wie die Schule ist, und von mit besonderer Autorität ausgestatteten Lehrern der Religion ungestraft unternommen werden dürfen, geradezu in Frage gestellt und der Grundsatz der Gleichberechtigung der Confessionen aufgehoben. Endlich sollten sie begreifen, dass der Geist der gegenseitigen Duldung, der Eintracht und des inneren Friedens, jene Grundbedingung des geistigen, sittlichen und materiellen Wohlergehens eines Volkes, da unmöglich aufkommen könne, wo er von der Schule aus an seinen Wurzeln angegriffen wird; sie sollten einsehen, dass diejenigen, die später im Leben als wackere Bürger des Staates von ihren Rechten würdigen Gebrauch machen und ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen sollen, und von denen ein grosser Theil im Dienste des Staates, der Kirche, der Schule eine in das Geistes- und Gemüthsleben ihres Volkes tief eingreifende Mission zu übernehmen gedenkt, keine heilsame Vorbildung von solchen Lehrern der Religion erwarten dürfen, welche die Jugend an einen so lieblosen Streit und eine so gehässige Kampfesweise um das Anrecht auf den Alleinbesitz der göttlichen Wahrheit zu gewöhnen bemüht sind. Eine solche Gewöhnung führt nicht zu religiöser Bildung, sondern zu religiösem Fanatismus. Aber nichts widerstreitet dem Begriffe und dem Wesen wahrer Religiosität und Gesittung so sehr, als religiöser Fanatismus, mögen wir demselben unter dem Zeichen des Kreuzes oder des Halbmondes, unter der Devise des gläubigen Gehorsams oder der freien Forschung begegnen.*)
*) Der Zweck der wahren Religion ist, die Grundsätze der Sittlichkeit tief in die Seelen einzudrücken. Ich weiss nicht, wie es gekommen ist, dass die Menschen überhaupt, besonders aber die Lehrer der Religion, sich soweit von derselben entfernen konnten. Leibnitz.
Der beste Mann hat auch immer die beste Religion. Jacobi. Obgleich


