Glaubens zu diesem Zwecke am förderlichsten sein werde. Dem Theologen, dem geborenen Religionslehrer, kann die Beantwortung dieser Frage keine Schwierigkeiten bieten. Er ist überzeugt, dass seine Kirche die berufene Hüterin und Vermittlerin der göttlichen Wahrheit sei, und dass er darum auf kirchlichem Boden nicht irren könne. Aber mit derselben Sicherheit ertheilen katholische Priester den katholischen und evangelische Geistliche den evangelischen Religionsunterricht; ein jeder nimmt für sein Wirken das Zeugniss der Correctheit in Anspruch, wie verschieden auch ihre Lehrweise in einzelnen Punkten sein möge, Hiergegen wollen wir nichts einwenden; die vom Staate anerkannten Religions- gemeinschaften besitzen das Recht, in der deutschen Schule der Jugend nicht allein Unterricht in der Religionslehre zu ertheilen, sondern auch die Form und den Inhalt desselben zu bestimmen. Indessen gehört eben kein besonders hoher Grad von Unbefangenheit dazn, um zu bekennen, dass ein jeder dieser Religionslehrer in seinem Religionssysteme hinreichendes Material zur Begründung einer soliden Unterlage für eine gesunde religiös-sittliche Bildung finden werde, wofern ihn nur der rechte Geist der Wissenschaft und eine humane Denkweise beseelt, ohne welche freilich ein jedes Bemühen erfolglos oder von schädlichem Erfolge sein wird. An einem Religionslehrer, der seine Stellung begreift und richtig ausfüllt, wird, ohne Ansehung der Confession, die Jugend stets mit Vertrauen und Ehrerbietung aufblicken, und seine Lehr- uud Erziehungsthätigkeit wird auf alle Theile der Anstalt eine wohlthuende Wirkung äussern.
Allein in keinem Zweige des Unterrichtes sind die Folgen begangener Fehler schlimmer und beklagenswerther, als in der religiösen Unterweisung. Denn wenn durch eine fehlerhafte Behandlung des Unterrichtsstoffes in einem Gegenstande, wo es sich lediglich darum handelt, das Mass der Kenntnisse und Fertigkeiten des Schülers zu erhöhen und zu erweitern, Lücken gelassen werden, so können diese von dem Schüler selbst leicht erkannt und durch verdoppelten Fleiss wieder ausgeglichen werden. Dagegen wird durch eine verkehrte religiöse Unterweisung dem Geiste und Gemüthe des Zöglings eine verhängnissvolle Richtung gegeben, der Zögling an seiner innigsten Natur und an seinem innersten Wesen auf'’s empfindlichste geschädigt. Den Verlust, den er hierdurch erleidet, hat er nicht an einer ausser ihm liegenden Sache, sondern an sich selbst zu beklagen, und es ist dieser Verlust um so schwerer zu ersetzen, je seltener der Irregeleitete zur Erkenntniss desselben zu gelangen pflegt.
Die Fehler nun, die so häufig im Religionsunterrichte begangen werden, lassen sich im Allgemeinen auf zwei Quellen von ganz entgegengesetzter Art zurückfühnen. Die eine dieser Quellen erblicken wir in einer allzu grossen Aengstlichkeit, mit welcher man den Lehrbegriff an den Buchstaben zu knüpfen und die Grenzen der Rechtgläubigkeit mit erbitterten Waffen zu vertheidigen geneigt ist; die andere dagegen in der Sucht, über diese scharf gezogenen Grenzen doch wieder hinaus zu irren und in das Reich der Wunder oder vielmehr des Wunqderlichen sich zu verlieren.
In der ersteren Beziehung mag im Besonderen an die Behandlungsweise der sogenannten Unterscheidungslehren der christlichen Confessionen erinnert werden. Da begnügen sich oft junge, unerfahrene Lehrer in ihrem übertriebenen, missverstandenen Eifer nicht mit der Feststellung des Lehrbegriffs, sondern sind auch bemüht, ihren Schülerkreis von der


