Aufsatz 
Die grammatischen Kunstausdrücke
Entstehung
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der Regierung zur Anweiſung vorzulegen. Nur die Rechnungen über die von den Eltern und Gemeinden zu tragenden Auslagen ſind den Aemtern zu überſenden.

Am 15. Juni 1861 wurde das Stiftungsfeſt der Anſtalt und am 24. Juli das Geburts⸗ feſt Seiner Hoheit unſeres gnädigſten Herzogs von Lehrern und Schülern in gewohn⸗ ter Weiſe gefeiert.

Chriſtian Wilhelm Stärkel aus Weſterfeld, A. Uſingen, Schüler der III. Klaſſe ſtarb nach zweitägigem Krankenlager in Folge einer Hirnentzündung, und bedauert die Anſtalt den Verluſt eines ſo braven Schülers, der zu ſchönen Hoffnungen berechtigte.

In Gemäßheit der hohen Verfügung Herzoglicher Landes⸗Regierung vom 25. Juni v. J., in Betreff der Ausarbeitung eines ſtufengemäßen Lehrgangs für den Sprachunterricht durch alle Klaſſen, beſtimmte das Lehrercollegium wöchentlich zwei Abendconferenzen, um dieſen Gegenſtand in reifliche Erwägung zu ziehen. Im Laufe der Monate Juli und Auguſt v. Js. fanden dieſe Conferenzen ſtatt, in welchen der an der Anſtalt einzuhaltende Sprachlehrgang ausführlich be⸗ ſprochen und die dabei zu berückſichtigenden weſentlichen Punkte feſtgeſetzt wurden. Nachdem dies geſchehen, wurde der Lehrer Prieſter gewählt, den betreffenden Lehrgang, nach Maßgabe der pehabten Berathungen, zur Vorlage bei Hoher Landes⸗Regierung behufs der Genehmigung zur

inführung zu entwerfen.

Zur weiteren Ausbildung der Lehrer in der Taubſtummen⸗Unterrichtsmethode verfügte Hohe Landes⸗Regierung durch Reſcrixt vom 27. Juni v. Is. auf Grund des im Budget der Anſtalt pro 1861 in Anſatz genommenen Reiſeſtipendiums für zwei Lehrer daß die Lehrer Prieſter und Jung die Taubſtummenanſtalten zu Riehen bei Baſel, ſowie zu Zürich und inſofern die Mittel zeichen auch die zu Eßlingen beſuchen ſollten.

Die Reiſe ſolle zunächſt zur weiteren Ausbildung der genannten Lehrer dienen und werde erwartet, daß die Letzteren dieſes Ziel vor Allem ins Auge faſſen, ſich mit den innern nnd äußern Einrichtungen der betreffenden Anſtalten, den Lehrgängen für die einzelnen Unterrichtsgegenſtände, den Stundenplänen, Geſetzen, Inſtructionen u. dgl., mit der Einrichtung des Induſtrieunterrichts bekannt machen, auch die durch den Druck veröffentlichten Mittheilungen, Inſtructionen u. dgl. mitbringen und dem zu erſtattenden Berichte beilegen würden. Der regelmäßige Austauſch der periodiſch erſcheinenden Lehrberichte(Programme) mit denjenigen der Camberger Anſtalt ſei ebenwohl zu erſtreben.

Hoher Miniſterial⸗Reſolution zufolge iſt nach Reſcript Herzoglicher Landes⸗Regierung vom 29. Juni v. J. ad Num. Reg. 20,823, dem Religionslehrer Sonnenberger für die Erthei⸗ lung des Religionsunterrichts an die iſraelitiſchen Zöglinge in der Anſtalt während des Schul⸗ jahrs 1860/61 eine Remuneration von 60 Gulden aus dem iſraelitiſchen Central⸗Cultus bewilligt worden.

Anfangs Auguſt v. J. machten die Lehrer Prieſter und Jung mit acht Zöglingen aus der I. und II. Klaſſe eine mehrtägige Reiſe nach Oberurſel, Homburg und Frankfurt. Die darüber von den betreffenden Zöglingen ausgefertigten Reiſeberichte werden bei der öffentlichen Prüfung vorgelegt werden.

Die Herbſtprüfung wurde am Nachmittage des 23. und Vormittage des 24. September vorigen Jahres abgehalten und begann das Winterſemeſter am 18. Oktober.

Im October v. J. wurde der langjährige für das Gedeihen der Anſtalt ſtets wirkſame Schulinſpector des Taubſtummeninſtituts Herr Pfarrer Schard in Idſtein als Pfarrer an die Pfarrei Königſtein verſetzt. Die Schulinſpection über das Taubſtummen⸗Inſiitut iſt proviſoriſch dem Berichterſtatter übertragen worden.

Im Auftrage Hoher Landes⸗Regierung machten die Lehrer Prieſter und Jung in den Herbſtferien, Anfangs October v. J., die oben erwähnte Reiſe nach Riehen und Zürich.

Auf die vorgelegten Reiſeberichte der beiden Lehrer wurde durch Hohes Regiminalreſcript vom 20. November v. J. ad Num. Reg. 35,377 wie folgt, verfügt:Gemäß Unſerer Verflana vom 17. v. Mts haben die rubricirten Lehrer ihren Reiſebericht gemeinſchaftlich erſtattet un Uns berichtlich vorgelegt.