Aufsatz 
Die grammatischen Kunstausdrücke
Entstehung
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Wir beauftragen Sie, denſelben Unſere Anerkennung für dieſen gründlichen Bericht abzu⸗ ſtatten, der erkennen läßt, daß von denſelben die Aufgabe dieſer Reiſe richtig begriffen worden iſt und daß die Reſultate derſelben für die dortige Taubſtummenanſtalt verwerthet werden ſollen.

In welchem Umfange dies Letztere geſchehen kann, darüber erwarten Wir zunächſt be⸗ ſtimmte Vorſchläge der beiden Lehrer, welche in einer Conferenz zu begutachten ſind. Dieſe Vor⸗ ſchläge werden ſic nach den jeweiligen äußeren Zuſtänden der dortigen Anſtalt zu bemeſſen haben, welche eine Taubſtummenſchule, kein geſchloſſenes Penſionat iſt.

Welchen Werth Wir der Lautſprache gegenüber der Zeichenſprache beilegen, iſt in Unſerem Reſcript vom 25. Juni d. J., den Lehrplan für das Taubſtummen⸗Inſtitut zu Camberg betr., genugſam ausgeſprochen. Alle Vorſchläge die dahin zielen, die Lautſprache zu befördern resp. die Zeichenſprache auszuſchließen, werden von Uns gern berückſichtigt werden.

Endlich iſt die Einrichtung, wonach in der Regel nur alle zwei Jahre eine Aufnahme neuer Schüler ſtattfindet, als zur Vereinfachung des Unterrichts führend, ſehr beherzigenswerth, weshalb auch darüber ein Gutachten der Conferenz erwartet wird.

Zwei Knaben und zwei Mädchen feierten am weißen Sonntage d. J. in der Pfarrkirche dahier ihre erſte heilige Communion, und ein Knabe und ein Mädchen werden am nächſten Pfingſt⸗ feſte durch die in der Pfarrkirche zu Walsdorf ſtattfindende Confirmation in die evan gellſch⸗ chriſtliche Kirche aufgenommen werden.

Die traurige Erfahrung, daß viele unſerer Zöglinge nach ihrer Entlaſſung aus der Anſtalt in Ermangelung gehöriger Unterſtützung, nicht in den Stand geſetzt werden koͤnnen, ein Handwerk oder eine Kunſt zu erlernen, wodurch ſie ihre Subſiſtenz im bürgerlichen Leben erlan⸗ gen, hat die Gründung eines Vereins zur durchgreifenden Unterſtützung ſolcher Armen zur Folge Lehabt, an dem Hohe Landes⸗Regierung durch Reſcript vom 12. November v. J., ad Num. Reg.

4,596, ihr beſonderes Wohlgefallen zu erkennen gegeben. Dieſer Verein, unter dem Namen: Verein zur Beförderung des Taubſtummen⸗Unterrichts im Herzogthum Naſſau hat bis jetzt einen recht erfreulichen Erfolg und berechtigt ſchon deshalb zu ſchönen Hoffnungen und einem ſegensreichen Fortgang, da mit hochgeneigter Bewilligung unſerer Staatsregierung durch Reſcript vom 17. Januar d. J. ad Num. Reg. 39,107, dem Verwaltungs⸗Ausſchuß des Vereins überlaſſen iſt, die Mitwirkung der Pfarrgeiſtlichen des Landes direct oder durch Vermittelung der Decanate zur Förderung einer Theilnahme zu Gunſten des Vereins anzuregen. Es wird dabei von hoher Landes⸗Regierung nicht bezweifelt, daß einem ſolchen Erſuchen in Berückſichti⸗ gung des anerkennenswerthen Zweckes des Vereins von allen Seiten auch die von Hochderſelben gewuͤnſchte Folge gegeben, wie auch Seitens der Herzoglichen Behörden jede erforderliche Aus⸗ kunft bereitwillig ertheilt werden werde. Die Herren Geiſtlichen und Lehrer ſind in Folge deſſen vom Verwaltungs⸗Ausſchuß erſucht, den ſo wohlthätigen Zweck durch Gewinnung von Vereins⸗ mitgliedern mit ſtändigen Beiträgen und ſonſtigen Geldſammlungen ſelbſt die kleinſte Gabe i*ſt ein willkommener, dankenswerther Beitrag in Stadt und Land möglichſt fördern zu helfen. Wir leben der zuverſichtlichen Hoffnung, daß auf dieſe Weiſe die Sache einen eben ſo raſchen als ſegensreichen Fortgang gewinnen werde.

Ein weiterer Zweck des Vereins iſt, mittelloſen Taubſtummen, deren Eltern einen Beitrag zur Unterhaltung ihrer Kinder in der Anſtalt zu ſchwer fällt, oder ihn gar nicht leiſten können, die Kleider und Schulutenſilien zu beſchaffen und, wenn der Himmel das wohlthätige Werk chriſtlicher Barmherzigkeit reichlich ſegnet, ſpäter ſelbſt Freiſtellen für notoriſch arme Taub⸗ ſtumme zu gründen.

III. Statiſtiſche Ueberſicht.

I. Anzahl der Hchüler.

Die Zöglinge der Anſtalt vertheilen ſich nach Klaſſen, Geſchlecht, Confeſſion und nach ihrer Unterſcheidung in In⸗ und Ausländer in folgender Weiſe.