Aufsatz 
Die grammatischen Kunstausdrücke
Entstehung
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b. Schönſchreiben.

I. und II. Kl. Uebungen im Schönſchreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift; wöchentlich 2 St. Prieſter. III. und IV. Kl. Uebungen im Schönſchreiben; wöchentlich 2 Stunden. Jung. V. und VI. Kl. Uebungen im Schönſchreiben; wöchentlich 2 Stunden. Marx.

VII. Induſtrieunterricht.

Die Mädchen: Wöchentlich 9 Stunden Unterricht in weiblichen Handarbeiten Induſtrielehrerin Magdalena Rühl. Die Knaben: Anleitung im Strohflechten und Holzdrehen; wöchentlich 3 Stunden. Werkführer Stehling.

VIII. Turnunterricht.

Die Knaben im Sommer und Winter; wöchentlich 2 Stunden. Prieſter. Die Mädchen im Sommer und Winter; wöchentlich 2 Stunden. Jung.

C. Disciplin.

Was Fleiß und Betragen der Zöglinge betrifft, ſo ſind dieſelben im Laufe des Schul⸗ jahrs im Ganzen recht erfreulich geweſen.

Auf Bericht der Schulinſpection:Die Vorlage des Charakteriſtikenbuches der Zöglinge des Taubſtummen⸗Inſtituts betreffend, erfolgte von hoher Staatsbehörde unterm 26. Juni v. Is. ad Num. Reg. 15,655 folgender Erlaß.Wir geben in der Anlage das Charakteriſtiken⸗ buch zurück, mit deſſen Einrichtung Wir im Allgemeinen zufrieden ſind. Zweckentſprechend würde es ſein, wenn nicht bloß die Mängel und Fehler der einzelnen Schüler verzeichnet würden, ſondern auch die Mittel und Wege, welche eingeſchlagen worden ſind, auf Abſtellung der Män⸗ gel hinzuwirken.

D. Geſundheitszuſtand.

Die Anſtalt verlor bald nach Beginn des Schuljahres einen Zögling durch den Tod. Der Geſundheitszuſtand der Zöglinge und Lehrer war ſonſt im Allgemeinen ſehr befriedigend.

II. Geſchichte der Anſtalt.

Durch hohe Regierungsverfügung vom 15. März v. Js. ad Num. Reg. 9645 wurde die Abhaltung der Frühlingsprüfung inſofern geändert, daß am Tage vor der öͤffentlichen Prüfung eine nicht öffentliche Prufung über einzelne Gegenſtände im Locale der Anſtalt im Beiſein der Herren Regierungs⸗Commiſſarien und die öffentliche Prüfung am 1. Mai im Rathhausſaale abgehalten wurde. Von den 51 Zöglingen des Inſtituts wurden 4 Knaben und 4 Mädchen nach dem Maaße der erlangten Kenntniſſe und Fertigkeiten mit den Prädikaten: 1 als recht gut, 3 als gut, 2 als ziemlich gut und 2 als gering, bezüglich ihres Betragens 2 als ſehr gut, 5 als gut und 1 als ungenügend entlaſſen. 1

Mit dem 23. Mai begann der neue Lehrcurſus und wurden beim Beginn des Schuljahres 6 Kinder 2 Knaben und 4 Mädchen neu aufgenommen. Ein Knabe, der ſchon 1 Jahr lang die Anſtalt beſucht hatte, wurde wegen zu geringer Bildungsfähigkeit nach einiger Zeit wieder entlaſſen. Drei Mädchen mußten wegen zu geringer Fortſchritte in der VI. Klaſſe belaſſen werden..

Durch hohes Regierungsreſcript vom 19. April v. J. ad. Num. Reg. 7298 iſt verfügt, daß zur Vermeidung unnöthiger Weiterungen die Verpflegungsverträge nicht mehr, wie früher auf 1 Jahr, ſondern auf die Dauer des Beſuchs der Anſtalt abzuſchließen ſeien.

Desgleichen ſollen die beſtehenden Verträge, ſoweit ſich in dem Vollzug des Vertrags ein Anſtand nicht ergeben habe, auf die Dauer des Beſuchs der Anſtalt verlängert gelten.

Die Quartalrechnungen ſind ſodann fernerhin nicht mehr durch Vermittelung der einzelnen Aemter, ſondern von der Taubſtummen⸗Inſtituts⸗Direction überſichtlich zuſammengeſtellt