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tzige, übereinfache Zahl; Gottſched ſagt adverbial einfach und mehrfach; Heynatz hat Sing. oder einfache und Plur. oder mehrere Zahl; Klopſtock u. A. haben Einheit, Mehrheit; Campe u. A haben die heute ſehr verbreiteten Namen Einzahl, Mehrzahl. Schon im liber ord. rer. vom J. 1429 kommt ainczal neben czwôczal vor.
3. Kaſus.
Sie heißen griech. ptoseis( τπαιαε), lat. casus d. i. Fälle, zunächſt ſinnlich(wie Deklination), dann übertragen. Schottel hat Zahlendung, Klopſtock Endniß, Gottſched u. A. Endung, Adelung u. A Fall, Heynatz Abfall, Propowitſch Biegefall, Fleiſcher Biegungsfall, Grünewald Beugfall, Heyſe u. A. Fallform, Edler Beziehungsform.
a. Nominativ.
Dieſer Kaſus heißt griech. ptosis orthe, eutheia(xr aενσ 66,3n, SuSer.), lat. casus rectus, d. i. aufrecht, gerade ſtehender Fall, gewöhnlicher aber ptosis onomastike(τπτππυ σσ doοαααστινκ³), nominativus, d. i. nennender Fall, weil er als Subjekt des Satzes von keinem Worte abhängt, die Perſon oder Sache, von welcher die Rede iſt, geradezu nennt.
Deutſche Namen: Nennendung bei Schottel, Gueintz u A., Nennfall bei Gott⸗ ſched u. v. A., Wirkung oder Stammendniß bei Klopſtock, Urfall bei Popowitſch, Grunddingsendung bei Zeheter, Grundform bei Honcamp, Subjektsfall bei Diefen⸗ bach, Werfall bei Wagner u. m. Neueren.„Man nennt die Casus auch der Nenner, Ge⸗ ſchlechter, Geber, Klager, Ruffer, Nehmer, aber ſolche Wörter haben mir, in An⸗ ſehung der geſätzten, nicht gefallen wollen“ Gueintz.
b. Genitiv.
Dieſer Kaſus heißt griech. piosis genike(roαα εννντ), lat casus genitivus(gene- tivus), d. i. geſchlechtlicher Fall. Jeder zu einem Subſtantiv gehörige Genitiv drückt eine Verbindung beider Gegenſtände(Perſonen), eine nähere Beſtimmung jenes Kaſus aus: Geſchlecht und Verwandtſchaft, Herrſchaft und Eigenthum, Art und Beſchaffenheit, Eigenſchaft und Wirk⸗ ung ꝛc. Aehnlich iſt es bei den Adjektiven, die einen Genitiv regieren. Beim Verbum zeigt der Akkuſativ die vollſte, entſchiedenſte Bewältigung eines Gegenſtandes durch den im Verbum des Satzſubjekts enthaltenen Begriff, geringere liegt im Genitiv. Alle Präpoſitionen(nicht bloß jene, die einen Genitiv regierer) vermitteln in der Regel die Beziehung eines Verbums oder Nomens auf das von ihnen regierte Nomen. Aus dem Geſagten iſt klar, daß kein Name alle Verhältniſſe, welche der Genitiv im Satz ausdrücken kann, kurz, leicht und vollkommen bezeichnet. Die Griechen und Römer nannten dieſen Kaſus nach dem zeugenden, verwandtſchaft⸗ lichen Verhältniß, das er allerdings ſehr oft ausdrückt.
— Deutſche Namen: Geſchlecht(s)endung bei Schottel, Gueintz, Zeugendung bei
Stieler, Heynatz, Zengefall bei Gottſched, Verkürzung oder Kürzendniß bei Klopſtock, Beziehungsfall bei Cludius, Abhängigkeitsfall bei Heyſe, Ergänzfall bei Schmitt⸗ henner, Ergänzungsfall bei Löwe, Zeugungsfall, Beſtimmungsfall bei Stern, Beſitzfall bei Gaucksterdt, Beſitz⸗ oder Abhängigkeitsendung bei Zeheter, Woher⸗ fall bei Honcamp, Weſſenfall bei Wagner u. m. Neueren.


