hundert Gulden die ſchon vorhin zugedachte Verſorgung zu Theil werde. Da Wir inzowiſchen zu zweiflen Urſache haben, daß er die zu Verſehung der letzteren Stelle erfoderliche Sprach⸗Kenntnis in gehörigem Grade beſitze, und da weiter bei einem Inſtitute dieſer Art auch der Unterricht in der Tanz⸗ und Fechtkunſt ³¹) nicht ſelten geſucht wird, ſo habt ihr in Ueberlegung zu nehmen, und zu berichten, ob nicht hiernächſt noch ein beſonderer franzöſiſcher Sprachmeiſter, und Erercitienmeiſter bei dieſem Gymnaſio, jeder mit einem Gehalt von 100 bis 200 fl., welche aus den künftig vacant werdenden Stadt⸗ prediger Beſoldung und Jeſuiten Penſionen gefunden werden könnten, anzu⸗ ſtellen ſeyen?
Ihr erhaltet demnach hiermit den Auftrag, communicative mit dem geiſtlichen und Ehegericht, für die Bewerckſtelligung dieſes Inſtituts beſter⸗ maßen zu ſorgen, die dem Vorſchlag gemäß zu entwerfende Schulordnung zu ſeiner Zeit zur Einſicht an Uns einzuſenden, über den Fortgang der Sache an Uns gehorſamſt zu berichten, und in Punkten wo es nöthig die weitere Verhaltung von Uns zu gewärtigen.
Schließlich geben Wir euch auf in Erwägung zu nehmen, und zu be⸗ richten, ob in Betracht, daß der Erjeſuiten Fonds zu vorerwähntem Behuf und andern ähnlichen wohlthätigen Abſichten bereits hinlänglich iſt, und künf— tig noch ergiebiger werden wird, nicht Unſeren getreuen Unterthanen des Für⸗ ſtenthums Hadamar die unter dem Namen: Landes Penſion zu entrich⸗ tende Abgabe von 430 fl. 18 kr. gänzlich zu erlaſſen ſeyn mögte? Wir ver⸗ bleiben euch übrigens in Gnaden ſtets beigethan.
Haag den 6. September 1792.
Euer wohlaffectionirter W. Pr. v. Orange.
Als Schullocal wurde die frühere Aula(bis 1823) beibehalten. Die Profeſſoren wohnten zuſammen in dem früheren Zeſuitenkloſter. Ueber„Ein⸗ richtung und Verfaſſung, Lehrgegenſtände und Lehrmethode“ gibt das Pro⸗ gramm von 1793 ausführliche Nachweiſung, woraus ich einen gedrängten, in
²1¹) Darüber heißt es in dem angeführten„Promemoria“ von Prof. Dresler:„In unſern Zeiten beſchränkt ſich die Gymnaſtik auf den Unterricht im Tanzen, Reiten und Fech⸗ ten. Von dieſen Leibes⸗Uebungen kann bey dem Schul⸗Inſtitut zu Hadamar keine Anwen⸗ dung Statt haben. Man wird ſich auf die Vorſchrift beſchränken müſſen, daß die Lehrer bedacht ſeyn ſollen, die Geſundheit der Schüler durch dienliche Leibes⸗Bewegung zu befeſtigen; es ſey durch Spiele in freyer Luft, durch ſchwimmen, Baden, Spatzier⸗Gänge.“


