lübrigen Genoſſen, wie die öffentliche Schule es erfordert, und erzeugen und nähren einen unzeitigen Stolz. Nur in dem Falle, wo ein durch frühere Verhält⸗ niſſe herbeygeführtes Zurückſeyn des Zöglings— denſelben und den öffentlichen Unterricht aufhält, da werden ſie, von dem Lehrer des Zöglings ſelbſt gegeben, nützen, und überhaupt, wo ſie, als eine im Geiſte der Schule die ganze Bildung des jungen Menſchen umfaſſende Mitwirkung des öffentlichen Lehrers und erzie⸗ henden Freundes erſcheinen. Ob gleich die Privatunterweiſung in ſchönen Künſten und auch in neueren Sprachen, zu denen, wo ſie in den öffentlichen Lehrplan aufgenommen ſind, auf gelehrten Elementarſchulen nur die Zöglinge eingeführt werden ſollen, eine etwas andere Anſicht darbieten: ſo ſollten ſie doch auch der Zeit und Ordnung des öffentlichen Unterrichts untergeordnet nachſtehen und keineswegs, wie es ſo oft geſchieht, die Stunden alle ausfüllen, deren einige dem erſprießlichen Privatfleiße gewidmet ſeyn ſollten.
Unter dieſen Umſtänden, bey Vorurtheilen und Hinderniſſen iſt es kein Wun⸗ der, wenn öffentliche, gelehrte Anſtalten noch nicht des, die allgemeine Bildung kräftig unterſtützenden, häuslichen Fleißes in dem Grade, wie es zu wünſchen iſt, ſich erfreuen; aber durch die Hoffnung, daß von vielen Mitteln doch einige nicht unwirkſam ſeyn mögen, muß und wird die Thätigkeit der öffentlichen Lehrer und Erzieher ſtets angefriſcht und belebt werden.
Vor Allem muß der Zögling dahin geführt werden, daß er weiß, wie er ſeinen häuslichen Fleiß einrichten und fortſetzen ſoll; was ſeine beſondere Aufmerk⸗ ſamkeit verdient; in welcher Ordnung er ſeine freye Zeit am beſten einzutheilen hat. Die öffentliche Schule, welche für das ganze Leben bilden ſoll; deren Beſtimmung es iſt, alle Kräfte und Anlagen zu entwickeln und zur Selbſtthätigkeit heraufzu⸗ führen und alle Außerungen derſelben auf ihren beſtimmten Zweck in einem der Natur gemäßen, ſichern Gang hinzuführen, und nicht ſowohl in einzelnen, hervorſpringenden, glänzenden Erſcheinungen ihren Werth zu
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