Aufsatz 
Über den Privatfleiß der Zöglinge auf öffentlichen gelehrten Schulen
Entstehung
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Z Lehrer nothwendig die Methode der Schule nicht verſteht, oder die Kunſt nicht beſitzt, wenn der Zögling nicht, ohne Privatanſtrengung, den vorſchrifts mäßigen Grad der Bildung auf der Anſtalt erlangen ſollte.

Allerdings bedarf die Jugend körperliche Erholung, angenehme Erheiterung, damit ſie nicht aus ihrem Alter verderblich hinauseilt; aber Ordnung, Weisheit und Mäßigung muß hier leiten und der Gedanke muß ſtets gegenwärtig ſeyn, daß jugendliche Spiele, Erholung und Erheiterung nur Mittel ſ,nicht ſelbſt Zweck und Hauptſache auf öffentlichen Schulen ſind, und daß alles, was ſich auf den Körper und ſeine Bedürfniſſe bezieht, dem Geiſte und ſeiner Ausbildung untergeordnet iſt. Vergißt man denn, daß das durch fortgeſetzte Anſtrengung und Selbſtbil⸗ dung aufwachende Gefühl der Kraft und das Bewußtwerden des beharrlichen Willens dem Knaben und Jünglinge eine reiche Quelle der dauerhafteſten Freude eröffnet? Wenn auch unſere Schulen einen großen Theil der Tagesſtunden in Anſpruch nehmen, ſo erleichtert eben die entwickelnde Methode des ganzen Bil dungsganges die ſelbſtübende Beſchäftigung zu Hauſe und es bleiben immer noch einige Stunden für die nöthige Erholung und Erheiterung frey. Schützt man das zarte Knabenalter vor; ſo bedenke man, daß die Jugend größere Kraft und feſtern Willen unter einer richtigen Leitung entwickelt, als man glaubt und daß die Gewöhnung an weiſe Benutzung der Zeit, an eine geſetzte, auf die Schule bezo⸗ gene, freye Thätigkeit und an eine ſtrenge Selbſtprüfung des verſuchten Voran⸗ ſtrebens am glücklichſten ſo frühe, als möglich geſchieht. Uebrigens endlich kann die Schule nicht allein die beſtimmte Aufgabe löſen und ſie ſoll es auch nicht*); die gegebene Methode und die Treue der Lehrer erwartet, in der übereinſtimmenden Mitwirkung der Zöglinge ſelbſt, den erwünſchten Fortgang der Bildung. Wo die Schule für ſich wirket und Alles thun ſoll; wo für ſich das Privatleben nach

* Man vergleiche die Herzogliche Schulordnung für die Paͤdagogien pag. 108. litt. f.