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Anſtalt nicht feindlich aufhalten, anders lenken, ſondern ehrend anerkennen und übereinſtimmend fördern. In dieſer Hinſicht hängt das Gedeihen aller gelehrten Anſtalten von einer vereinigten Wirkſamkeit mehr ab, als man gewöhnlich glaubt. Und wer, Altern, Verwandten, Mitbürger des Staates, jeder, welchem es anliegt, daß vaterländiſche Schulen blühen und in denſelben die Söhne zu biedern, brauchbaren und frommen Menſchen heranwachſen, wer wollte nicht einer ſo ſchö⸗ nen, edeln, folgenreichen Mitwirkung alle mögliche Sorge, Aufmerkſamkeit und Anſtrengung ſchenken*)? Es würde ferner gewiß nicht die freye Bildung des jungen Menſchen fördern, wenn er nur unter den Augen des öffentlichen Lehrers und Erziehers ſeine Vorbildung vollendete; daher iſt es ein wichtiger Theil der Be⸗ ſtimmung des Zöglings, auch außer der Schule mitzuwirken und ſein Privatleben, als Fortſetzung des öffentlichen Schullebens, einzurichten. Eröffnet nicht das Privatleben ſo vielen Tugenden, zu welchen die Schule nur anleiten und begeiſtern kann, einen weiten übungsplatz? So müſſen die Zöglinge ihre Mitwirkung, als Pflicht, erkennen und müſſen durch eine unverdroſſene Thätigkeit in ihrer Bildung auch in ihrem Privatleben dem Vaterlande, welches ſich um ihre ganze Erziehung ſo große Verdienſte erwirbt, die ſchuldige, dankbare Liebe und Achtung zu zeigen ſich bemühen.
Dieſe Mitwirkung der Zöglinge öffentlicher, gelehrter Elementarſchulen in ihrer ganzen Ausdehnung zu umfaſſen, verbietet eines Theils der Raum dieſer Blätter; andern Theils iſt die äußere Lage der einzelnen, gelehrten Anſtalten und der Zöglinge nicht überall dieſelbe; ich glaube daher, indem ich denjenigen Theil der Mitwirkung, welchen man gewöhnlich Privatfleiß nennt, in Nachfolgen⸗
*) Man vergleiche die vorjährige Einladungsſchrift des Herrn Kirchenrath und Pfarrer Schellenberg zu Bierſtadt: Von einigen Veförderungsmitteln des öffentlichen Unterrichts und der Erziehung.


