Aufsatz 
Über den Privatfleiß der Zöglinge auf öffentlichen gelehrten Schulen
Entstehung
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De öffentlichen, gelehrten Elementarſchulen, wie ſie in ihrer gegenwärtigen, vom Staate ihnen gegebenen, neuen, verbeſſerten Einrichtung daſtehen, eröffnen einen weitausgebreiteten Bildungskreis: da ſie nicht allein beſtimmt ſind, die Zög linge zu einem künftigen gelehrten Berufe vorzubereiten, ſondern zugleich den hohen Zweck haben, die Erziehung des jungen Menſchen für das Leben gewiſſenhaft fort⸗ zuſetzen, und dieſem doppelten Geſchäfte eine Methode, welche eine freye Entwicke⸗ lung der Selbſtthätigkeit, als ihren höchſten Grundſatz, anerkennt, vorſchreiben. So groß nun auch die Zahl der beſtimmten Gegenſtände, welche die Vorkenntniſſe der Jugendbildung einſchließen, iſt; ſo ſehr auch der öffentlichen Erziehung vielfache Hinderniſſe entgegen ſtehen; ſo iſt doch die Einrichtung dieſer Anſtalten dahin be rechnet, daß man der Aufgabe derſelben näher kommen kann. Als öffentliche Anſtalten erfreuen ſich die gelehrten Elementarſchulen einer wohlthätigen Unab⸗ hängigkeit in Lehrplan, Methode und Disciplin von allen einzelnen Einwirkungen und behaupten in dem ganzen Erziehungsweſen des Vaterlandes einen ehrenvollen Stand, durch welchen allen Schulen die ſo nöthige, allgemeine Achtung und Auf⸗ merkſamkeit zugeſichert wird. Das ganze Leben der Zöglinge in dieſen Anſtalten iſt öffentlich; es gehört nicht ſowohl der Schule, als dem Vaterlande an. Der Schule ſchließt ſich das Leben an; jene bildet und unterweiſet, dieſes übt und han⸗ delt. Aber das Privatleben der Zöglinge in allen ſeinen Außerungen iſt dem öffentlichen Schulleben untergeordnet und muß den ganzen Bildungsgang der

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