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nützen oder darf ihr wenigstens nicht schaden(§ 72). Andererseits wird der Leiter eines Staates nicht umhin können, von den einzelnen gewisse Leistungen zu verlangen. ¹) Hierbei wird er Sorge tragen müssen, daſs alle einsehen, daſs sie der Notwendigkeit gehorchen müssen zu ihrem eigenen Heil*)(§ 74). Ferner wird dafür gesorgt werden müssen, daſs alles für den Staat Notwendige vorhanden ist.(§ 74 a. E.) In erster Linie aber ist darauf zu halten, dafs auch nicht der geringste Verdacht aufkomme, der Beamte sei habsüchtig. (§ 75.) Ausdrücklich lobt Panätius den Africanus wegen seiner Uneigennützigkeit.(§ 76.) Wie es nichts Häſslicheres und Verbrecherischeres gibt ³) als Habsucht und persönliche Bereicherung auf Staatskosten, so können die Staatslenker andererseits das Wohlwollen der Menge durch nichts leichter gewinnen, als durch Uneigennützigkeit.(§ 77). Ganz und gar zu verwerfen sind die Demagogenkünste, durch welche eine Klasse von Bürgern auf Kosten einer andern bereichert wird.(§ 78). Dadurch wird der Staat zu Grunde gerichtet, und die, welche so handeln, erwerben sich aus verschiedenen Gründen mehr Haſs als Gunst.(§ 79). Beispiele für die Nutzlosigkeit und Verderblichkeit solcher demagogischen Umtriebe sind Lysander und Agis(§ 80), während umgekehrt Aratus von Sicyon das Muster eines Staatsmannes ist, der die Sorge für die Wohlfahrt des Staates mit der für einzelne zu vereinigen wuſste.(§ 81 und 82). ¹) Die Staatslenker werden also dafür zu sorgen haben, daſs gegen arm und reich gleichmäâfsig Gerechtigkeit geübt werde und der Staat an Macht, Landgebiet und Einkünften zunehme. Die so handeln, werden dem Staate nützen und für sich selbst Anerkennung und Ansehen gewinnen.(§ 85). Hier- nach ergeben sich die Erweiterungen Ciceros von selbst. Es sind dies der Schlufs von § 72, der an C. Gracchus und Octavius erinnert, der§ 73 mit dem ersten Satze von§ 74, wo ebenfalls römische Verhältnisse behandelt werden,§ 75 auſser dem ersten Satz und§ 76 aufser dem ersten Satz. Von Cicero hinzugefügt sind ferner der letzte Satz von§ 80 und die§§ 83 und 84. Abgesehen davon, daſs diese Stellen schon wegen ihrer Bezugnahme auf römische Dinge sich als Eigentum Ciceros zu erkennen geben, stehen sie auch nur in einem sehr lockeren Zusammenhange mit dem Thema. Nirgends nämlich wird in diesen Anmerkungen Ciceros daran gedacht, daſs hier davon die Rede ist, inwiefern der Wohltäter selbst von seinem pflichtgemäſsen Handeln Vorteil hat.
Mit§ 85 endigt der Teil des zweiten Buches, für den das Werk des Panätius als Vorlage gedient hat. In den§§ 86 und 87 bespricht Cicero eine Kritik Antipaters von Tyrus, der gemeint hat, Panàâtius habe in den Vorschriften über den Ruhm die Sorge um Gesundheit und Geld übergangen. Wodurch dieser Tadel Antipaters veranlaſst wurde, ist leicht zu erkennen. Panäàtius lehrte, daſs zur Glückseligkeit auſser der Tugend noch Oyieua, zooyyia und iogös nötig seien. In seinem Werke eol roꝰ zadνjzoyros handelt er nun
¹) Daß sich Cicero hier wieder seiner Quelle zuwendet, nachdem er im ersten Satze von§ 74 römische Verhältnisse besprochen hat, darauf deuten die Worte hin: neque tamen de nostra, sed de omni republica disputo. — ²) Nur dann werden sie nämlich dem ihr Wohlwollen erhalten, der von ihnen Opfer fordert.— ³) Daß auch hier Cicero von einer Abschweifung zu seiner Vorlage zurückkehrt, zeigen auch die Worte: ut eo, unde egressa est, referat se oratio.— ⁴) Daß die§§ 81 u. 82 mittelbar den„Denkwürdigkeiten Arats“ entstammen, hat schon Droysen vermutet.(Vgl. Susemihl, Geschichte der griechischen Literatur in der Alexandrinerzeit I. S. 627 flg.) Vielleicht hat schon Arat selbst seine Maßnahmen mit denen seiner Zeitgenossen Lysander und Agis verglichen. Es wären dann beide Beispiele aus der Schrift Arats in das Buch des Panätius übergegangen. Cicero selbst erwähnt sonst weder Lysander und Agis noch Arat irgendwo. Von Polybius, dem Freunde des Panätius, wurde Arat und seine Schrift hoch bewertet. Auch Schmekel und Klohe halten dafür, daß Cicero die Bemerkungen über Lysander, Agis und Arat aus Panätius entnommen hat. Sind aber diese Beispiele aus Panätius, so müssen auch die Sätze in den§§ 78 und 79, die durch sie erläutert werden, ebendorther stammen.


