Aufsatz 
Cicero und Panätius im zweiten Buche über die Pflichten
Entstehung
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zuerst über die Tugend, dann über den Nutzen. Es lag also nahe zu erwarten, er werde in diesem zweiten Teile über ioxzus, dyiaa und zogyyia sprechen. Nun wird hier in der Tat gezeigt, wie man den Willen der Menschen in seinen Dienst zu stellen hat, also wie man Einfluſs(7oxus) auf andere gewinnt; es mochte also scheinen, daſs zwei Teile fehlen, nämlich wie man Gesundheit und Vermõgen am besten erwirbt und bewahrt. In der Tat aber ist Antipaters Tadel unbegründet. Panätius hat gar nicht daran gedacht, der Abhandlung über den Nutzen die genannte Dreiteilung zu Grunde zu legen. Das Nützliche ist hier das volle Maſs alles dessen, was die Natur verlangt(ea quae natura desiderat expleta cumulataque,§ 18). Hierzu gehört natürlich auch Gesundheit und Vermögen. Das wird ausdrücklich§ 12 flg. betont und zugleich festgestellt, daſs uns diese Güter ebenso wie alle übrigen durch die Hilfe anderer Menschen zu teil werden, und die Aufgabe der Ab- handlung ist es, zu zeigen, wie wir diese Hilfe gewinnen können. Also ist die Sorge um Gesundheit und Vermõögen nicht übergangen, sondern sie ist mit enthalten in der Sorge, den guten Willen unserer Mitmenschen zu gewinnen.

Die Bemerkungen, die in den§8§ 86 und 87 an Antipaters Kritik angeknüpft werden, sind natürlich Ciceros persönliches Eigentum.

Am Schlusse des Buches(§ 88 und§ 89) wird darüber gesprochen, wie man sich verhalten soll, wenn man zwischen zwei nützlichen Dingen die Wahl hat. Hirzel(II, 723 ff.) und Schmekel(S. 28) führen diesen Abschnitt im wesentlichen auf Posidonius zurück. Aber es erscheint mir ebenso wenig wahrscheinlich, daſs Cicero für die oberflächlichen Bemerkungen, die er hier über diesen Gegenstand macht, die Schrift eines griechischen Philosophen als Quelle gehabt hat, wie ich mich habe überzeugen können, daſs die konfusen Ausführungen am Ende des ersten Buchs über den Konffikt zweier sittlichen Pflichten in der Hauptsache von Posidonius herrühren.

Wie im ersten Buche so hat Cicero auch im zweiten die Disposition seiner Vorlage beibehalten, sonst aber ziemlich frei mit ihr geschaltet. Auch hier finden sich Spuren, die auf eine starke Verkürzung der Urschrift hindeuten. So ist wahrscheinlich ein Abschnitt weggelassen, der das Verhältnis des Lohnherrn zum Lohnempfänger behandelte, und sicher das Kapitel, das Panätius der Freundschaft gewidmet hatte. Umgekehrt finden sich auch an zahlreichen Stellen Erweiterungen der Vorlage, die teils ausgefallene Panàtianische Ausführungen ersetzen, teils bloſse Anmerkungen Ciceros enthalten. Besonders frei bewegt er sich in Abschnitten über Gegenstäânde, die ihn persönlich stärker berühren, wie im Kapitel über die Wertlosigkeit der Furcht, über die Beredsamkeit und über die Hilfe, die man einzelnen als Rechtsbeistand und Verteidiger, der Gesamtheit als Staatsmann leisten kann. Wenn es natürlich auch nicht môglich ist, überall genau zu bestimmen, wo Panàtius oder wo Cicero spricht, so läſst sich doch immerhin noch ein ziemlich deutliches Bild von der griechischen Vorlage gewinnen. Nur an wenigen Stellen erinnerte diese populär gehaltene Schrift daran, daſs ihr Verfasser ein Stoiker war; im allgemeinen trug sie ein peripatetisches Gepräge, war nach peripatetischen Quellen, insbesondere den Schriften Theophrasts, Dicäarchs, Demetrius' von Phaleron bearbeitet und vielleicht schon mehr für die vornehmen Römer seiner Bekanntschaft, als für einen griechischen Leserkreis berechnet.