Aufsatz 
Cicero und Panätius im zweiten Buche über die Pflichten
Entstehung
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Der letzte Satz von§ 51, in dem Cicero sich selbst einen Ruhmeskranz flicht, ist natürlich ganz und gar sein persônliches Eigentum. Es wurde bereits bemerkt, dafs von ihm hier vergessen ist, welche Bedeutung gloria in unserm Abschnitte hat.

Was also das Verhältnis der§§ 49 51 zur Vorlage Ciceros anbelangt, so läſst sich mit einiger Sicherheit nur sagen, daſs auch Panätius über die Redegattungen in ihrer Beziehung zum Ruhme gehandelt hat und dafs sich in diesem Zusammenhange ein Satz fand, dessen Inhalt Cicero richtig durch die Worte wiederzugeben glaubte: Iudicis est semper in causis verum sequi, patroni nonnumquam veri simile, etiamsi minus sit verum defendere. Ob das, was unmittelbar vorher über die Verteidigung eines Schuldigen gesagt wird, auch bei Panâtius sich gefunden hat, ist unsicher. Ganz unmöglich aber ist es, einen der früheren Sätze mit nur einiger Bestimmtheit Panâtius zuzuweisen.

Die Gliederung des Abschnitts über den Ruhm, soweit er auf Panatius zurückgeführt werden kann, ist also folgende: Im§ 31 wird angekündigt, wie man sich Wohlwollen, Vertrauen und Hochachtung der Menge erwirbt, und durch den letzten Satz angedeutet, daſs zu den Mitteln hierfür auch die Beredsamkeit gehöre. Es wird dann der Reihe nach über Wohlwollen(§ 32), Vertrauen(§ 33 u.§ 34) und Hochachtung(§ 36 38) gesprochen. Im§ 42 und§ 43 wird dann gesagt, daſs man die Tugend auch zeigen müsse. Hierzu werden von§ 44 an gewisse Vorschriften gegeben, deren letzte(§ 48§ 51) sich auf die Beredsamkeit beziehen. Es ist nicht unmõglich, daſs schon Panätius sich mit diesen Vor- schriften insbesondere an die Jugend gewandt hat. Cicero wenigstens nimmt von§ 44 bis zum§ 49 in jedem§ auf sie Rücksicht. Die Zusammenfassung im§ 52: Sed expositis adulescentium officiis, quae valeant ad gloriam adipiscendam kann sich jedenfalls nur auf den Abschnitt beziehen, der die§§ 44 51 umfaſst, da die vorhergehenden die Jünglinge insbesondere in keiner Weise berücksichtigten. Die§§ 39 42 dürſten eine Einlage Ciceros enthalten.

Der nächste Abschnitt umfaſst die§§ 52 84. Als fünfter Beweggrund, wodurch die Menschen zur Förderung anderer bestimmt werden, war im§ 21 die Hoffnung auf Vorteile bezeichnet worden.Die Menschen, so heiſst es dort,unterstützen noch die, von denen sie etwas erwarten, wie z. B. wenn Könige oder Demagogen Schenkungen in Aussicht stellen. Hiervon nun handelt der Abschnitt über Wohltaätigkeit und Freigebigkeit, der mit § 52 beginnt. Eine Wohltat erweist man entweder durch sein Handeln oder durch Geld. Daſs die erste Art des Wohltuns der zweiten vorzuziehen ist, zeigen die§§ 52 und 53. In den§§ 54 64 wird dann über die zweite Art von Wohltätigkeit gesprochen. Hierfür wird im§ 54 die Vorschrift gegeben: saepe idoneis hominibus indigentibus de re familiari impertiendum(est), sed diligenter atque moderate. Es soll also nicht allen ohne Wahl, sondern nur solchen gespendet werden, bei denen es angebracht ist, und zweitens mit Sparsamkeit und Mäſsigung. Durch unüberlegtes Schenken sein Vermögen zu verschwenden ist töricht, weil man so sich selbst der Möxglichkeit beraubt, länger das zu tun, was einem Freude macht, und unzweckmäſsig, weil der daraus entstandene Mangel zum Raube fremden Gutes verlockt und man so mehr Haſs als Dank gewinnt. Unsere Kasse darf also nicht allen offen stehen, sondern es muſs ein Maſs angewandt werden, das sich nach den vor- handenen Mitteln richtet. Das Spenden an sich hat kein Maſs; es gleicht dem Schöpfen in ein Faſs ohne Boden, weil die Zahl derer, die Spenden erwarten, nie geringer wird; denn sowohl die, welche daran gewöhnt sind, als auch andere warten darauf. Auf die