23 Ruf; die Anklage eines Unschuldigen aber wird geradezu als unmenschliches Verbrechen bezeichnet. Hierauf fährt Cicero fort:„Das mufs man meiden, jedoch braucht man sich nicht ebenso ein Gewissen daraus zu machen, hin und wieder einen Schuldigen zu verteidigen, wofern er nur nicht ein ruchloser Verbrecher ist“. Dieser Satz hat eine auffallende Ihnlichkeit mit Laelius§ 61, wo es heiſst:„... ut etiam, si qua fortuna acciderit, ut minus iustae amicorum voluntates adiuvandae sint, in quibus eorum aut caput agatur aut fama, declinandum de via sit, modo ne summa turpitudo sequatur“. Die Laeliusstelle aber geht, wie ich an einem anderen Orte zu zeigen gedenke, wahrscheinlich auf Panätius zurück, ¹) also könnte auch der Inhalt unseres Satzes von Pandâtius herrühren. ²) Andererseits aber wird er von Cicero offenbar als seine persönliche Ansicht hingestellt, er spricht hier„offenbar aus seiner Praxis, wie der Schluſssatz zeigt: volt hoc multitudo, patitur consuetudo, fert etiam humanitas“. Vielleicht hat ihn Cicero in der Quelle vorgefunden und selbstäandig begründet. Sicher umfaſst das Panäâtiusfragment nur den folgenden Satz: Iudicis est semper in causis verum sequi, patroni nonnumquam veri simile, et etiamsi minus sit verum, defendere. ²) Daſs dieser Satz im Munde eines stoischen Philosophen Verwunderung erregt hat, ist leicht zu begreifen. Bonhoffer(II, S. 73) bezeichnet ihn, allerdings mit dem vorhergehenden zusammengefafst, gradezu als unmoralisch. Zeller ⁴) sagt darüber:„Das zwar mõchte ich den Stoikern nicht zu hoch anrechnen, daſs sie die Lüge unter Umständen für erlaubt halten; denn der gleichen Meinung ist Sokrates und Plato, und wenn wir ehrlich sein wollen, so müssen wir bekennen, daſs auch unsere Moral in dieser Beziehung zwar in der Theorie sehr rigoristisch, in der Praxis dagegen nur allzu weitherzig zu sein pflegt“. Er nimmt also auch an, daſs Panätius die bewuſste Unwahrheit erlaubt habe. Schmekel(S. 229, Anm. 1) meint:„Das Anstöſsige verliert diese Stelle überhaupt sofort, wenn wir Aristoteles Rhet. I. c. 1 ff. vergleichen“. Nun ist es allerdings die Meinung des Aristoteles und der peripatetischen Lehrbücher der Rhetorik, daſs es für den Redner darauf ankommt, Glauben oder Uberzeugtheit in der Brust seiner Zuhörer hervorzubringen, daſs er daher nicht so sehr auf die Wahrheit seiner Argumente, als auf ihre schon mit der Wahrscheinlichkeit gegebene Uberzeugungsfâhigkeit sieht, ⁵) aber Aristoteles spricht doch nirgends davon, daſs ein Redner wider besseres Wissen die Unwahrheit sagen darf, seine Absicht(rοε εισ) soll vielmehr auf das Wahre gerichtet sein. Möglicherweise hat Panàâtius über den Redner vor Gericht im Gegensatz zum Richter eine Ansicht ausgesprochen, die der Aristotelischen entsprach,“ und der Sinn seiner Worte ist von Cicero in einer Form wiedergegeben, die allerdings verstanden werden kann, als ob er die Lüge für erlaubt hielt.
¹) Vgl. auch Bonhöffer II, S. 73:„Die Schrift de amicitia aber entspricht anerkanntermaöben nicht dem rein stoischen Standpunkt, sondern verrät Anklänge an die nikomachische Ethik und steht der peripatetisierenden Richtung des Panätius sehr nahe“.— ²) Vgl. van Lynden, Disputatio hist.-crit. de Panaetio Rhodio Lugduni Bat. 1802. S. 108, ferner Bonhöffer a. a. O. und Zeller, Phil. d. Gr. IIIa S. 270*. Der letztere weist auf eine Anzahl Stellen bei Stoikern hin, die ebenso wenig wie unsere mit der Strenge der stoischen Gesetze übereinstimmen. Wenn Schmekel(S. 229, Anm. 1) sagt, Panätius habe„eine solche Verteidigung im Interesse einer allseitigen Gerechtigkeit gebilligt“, so scheint doch auch er den Inhalt des Satzes auf Panätius zurückzuführen.— ³) Fowler a. a. O. S. 33 hat auch nur ihn als frg. 9 aufgenommen.— ½) Vergl. Zeller, Phil. d. Gr. III, 1 S. 286 und 287; dazu S. 286, Anm. 3 und S. 287, Anm. 1.— ⁵) Cic. de invent. I, 5, 6; Part. or.§ 5 und§ 31 flg.; or.§§ 63, 5, 12 und 31.— ⁶) So meint außer Schmekel wohl auch Susemihl a. a. O. II, S. 77, Anm. 58. Cicero selbst hat, wie die folgenden Worte des Textes zeigen, an dem Satze des Panätius Anstoß genommen, was er schwerlich getan hätte, wenn er geglaubt hätte, in ihm nur die Ansicht des Aristoteles wiederzufinden.


