Aufsatz 
Cicero und Panätius im zweiten Buche über die Pflichten
Entstehung
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22 die eine Rede sie gewinnen kann; für fides: überlegene Klugheit und ernste Würde, für benevolentia: gravitas und modestia.

Der Inhalt des Schlusses von§ 48 ist also folgender: Von den beiden Arten zu reden ist die eine, der sermo, wohl geeignet Wohlwollen zu erwerben, die andere aber, contentio orationis, ruft oft den Ruhm in seiner Gesamtheit, also Bewunderung, Vertrauen und Wohl- wollen, wach; denn groſs ist die Bewunderung für einen tüchtigen Redner und die Meinung von seiner Klugheit; ist ferner die Rede von der Art, daſs man auf Gerechtigkeit schlieſsen kann, und zeigt sie Bescheidenheit, so kann nichts Bewundernswürdigeres geleistet werden; denn dann wird sie auch Vertrauen und Zuneigung erwecken, also die summa et perfecta gloria.

Cicero faſst also im§ 48 gloria genau in dem Sinne, wie dieser Begriff im§ 31 bestimmt ist, und auch in der Begründung des Satzes, daſs die contentio den gesamten Ruhm verschaffe, bleibt er völlig in UÜbereinstimmung mit dem, was in den§§ 32 und 33 über die Wege gesagt ist, um Zuneigung und Vertrauen zu gewinnen. Grade darin aber scheint mir ein Beweis dafür zu liegen, daſs Cicero sich hier eng an seine Vorlage ange- geschlossen hat. Sonst näâmlich vergiſst er auch in dem Kapitel über gloria selbst die Bedeutung, die er diesem Worte hier untergelegt hat. So heiſst es gleich am Anfang dieses Abschnitts, im§ 31: Honore et gloria et benivolentia civium non aeque omnes egent. Hier stellt er gloria auf gleiche Stufe mit honore und benivolentia, während doch benivo- lentia nur ein Teil von gloria sein soll und honor nur die Folge eines andern Teils, nämlich der admiratio, insofern als die Bewunderung der Menge die Auszeichnung im Gefolge hat. Die gleiche Unachtsamkeit zeigt er, wenn er(§ 42) in den Worten: tum propter amplifi- cationem honoris et gloriae wiederum honor und gloria als gleichgeordnet nebeneinander stellt. Wenn er ferner im§ 43 sagt: Ti. enim Gracchus P. f. tam diu laudabitur, dum memoria rerum Romanarum manebit, so ist ihm gloria geradezu gleichNachruhm, eine Bedeutung, die es in diesem Abschnitt nicht haben soll. Ebenso unachtsam ist er, wenn er im§ 51 sagt: Maxime autem gloria paritur et gratia defensionibus; denn gratia ist ja nur ein Teil von gloria.

Nachdem also Cicero im engen Anschluſs an Panätius davon gesprochen hat, welchen Wert die beiden Redeweisen für die Erwerbung eines guten Namens haben, handelt er in den§§ 49 51 über die Redegattungen in ihrer Beziehung auf den Ruhm. Dafs dieser Abschnitt von der Vorlage nicht ganz unabhängig ist, zeigt die Berufung auf Panàâtius im § 51; andererseits laſst schon die beständige Berücksichtigung römischer Verhältnisse in diesem Kapitel vermuten, daſs Cicero der Vorlage mit ziemlicher Freiheit gegenübersteht. Zunächst dürfte wohl Panätius wie Aristoteles und die peripatetischen Lehrbücher der Rhetorik nicht nur zwei, sondern drei Redegattungen unterschieden haben, nämlich das pνοο σμνοεννιμαν, πełQ᷑³νιν nd nndetrtv. ¹) Von diesen hat Cicero das dritte, das genus demonstrativum, ganz bei Seite gelassen, vielleicht weil er meinte, es komme für einen vornehmen jungen Römer nicht in Betracht.²) Auch die beiden andern vergleicht er mit Rücksicht auf ihre Verwendung in Rom und findet, daſs die gröſste Bewunderung vor Gericht erworben wird. Das genus iudiciale scheidet sich in Anklage und Verteidigung. Ohne zwingenden Grund als Anklager aufzutreten ist gefährlich und bringt in schlimmen

²) Vgl. Aristoteles Rhet. I, 3 S. 1358 b Z. 7 und Cic. de invent. I,§ 7*) Die epideiktische Rede war für die Lektüre berechnet. Von ihr heißt es Aristoteles Rhet. III, 12 S. 1414 a Z. 17: 7 10εν o0 Srridelεεεναιm Aëẽινι νοασᷣeωeνm 10 vdo oνον abνie dναeάννωαι⁷.