Aufsatz 
Cicero und Panätius im zweiten Buche über die Pflichten
Entstehung
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ut eadem sit utilitas uniuscuiusque et universorum, quam si ad se quisque rapiet, dissolvetur omnis humana consortio(§ 26 am E.) und: Haec enim una virtus(scil. iustitia) est domina et regina virtutum.(§ 28 am E.) ¹) So ist im zweiten Satze von§ 10 eine Begründung der Worte severe sane atque constanter enthalten, die auf der Lehre eben der Philosophen beruht, welche er im ersten Satze im Sinne hat. Ware nun in ihm auch die Untrennbarkeit des Guten und Nützlichen als tatsächliche Meinung der Peripatetiker erschlossen, so würde hierzu recht gut passen, wenn er fortfährt:Die das nicht recht durchschauen, halten oft Arglist für Weisheit. Nun aber weist Cicero als ihre wirkliche Meinung nur auf, daſs alles Sittlichgute auch nützlich ist. Hierzu will allerdings der folgende Satz nicht recht stimmen; denn wer zu wenig durchschaut, daſs alles Sittlichgute auch nützlich ist, kommt darum noch nicht in Gefahr, Arglist für Weisheit zu halten, höchstens bisweilen das Gute zu unterlassen. So stehen wir vor der Frage: Ist es wahr- scheinlicher, daſs die beiden ersten Sätze von§ 10 durch Interpolation in den Text gekommen sind, oder darf man Cicero zutrauen, er habe gemeint, mit der Folgerung: quidquid honestum sit, idem sit utile für die Peripatetiker die Untrennbarkeit des Guten und Nützlichen erwiesen zu haben? Die letztere Annahme dürfte glaublicher erscheinen, wenn man sich an die Sorglosigkeit erinnert, mit der Cicero in dem vorliegenden Werke überhaupt urteilt, und an die Art, wie er z. B. über den Konflikt der Pflichten im ersten Buche 152 161) gehandelt hat.²) Ebenso aber wie dieser zweite Satz dürfte der ganze § 10, dessen einzelne Sätze in engem Zusammenhange stehen und der nichts enthält, was auf Panätius zurückgeführt werden müſste, als eine Anmerkung Ciceros zu betrachten sein, die er an die Panâtianische Behauptung am Ende von§ 9 anschloſs.

Nachdem also die Zusammengehörigkeit von Nutzen und Tugend festgestellt ist, wendet sich die Erörterung der Frage zu, wie man das, was nützlich ist, gewinnt. Was unter dem Nützlichen zu verstehen ist, bezeichnet Cicero im§ 11 noch einmal kurz mit den Worten: Quae ad hominum vitam tuendam pertinent. Dieses Nützliche wird eingeteilt in Lebloses und Lebendes, die lebenden Wesen in vernunftlose und vernünftige, wie die Götter und Menschen. An diese Einteilung schliefst sich die Behauptuug(§ 11 a. E. und § 12), daſs es die Menschen sind, die den Menschen am meisten Nutzen oder Schaden bringen. Den Beweis hierfür erbringen die§§ 12 16.Da also der Satz nicht bezweifelt werden kann, fährt Cicero im§ 17 fort,daſfs es die Menschen sind, die den Menschen am meisten nützen oder schaden, so glaube ich, dafs es zum Wesen der Tugend gehört, die Herzen der Menschen zu gewinnen und auf den eignen Nutzen hinzulenken. Uber den Zusammenhang dieses Satzes mit dem Vorhergehenden bemerkt Schmekel S. 20: Gleich nach den einleitenden Bemerkungen über dasselbe(d. h. das Nützliche) treffen wir einen weit ausgeführten Syllogismus(c. 3,11 5,17): Die erste Prämisse(§ 12 16) beweist, daſs fast aller Nutzen, die zweite(§ 16), daſs fast aller Schaden den Menschen nur durch Vermittlung der Menschen treffe. Daraus folgt der Schluſs(c. 5,17): cum

¹) Auch bei Plato ist die Gerechtigkeit die Tugend, von der die drei übrigen, Weisheit, Selbstbeherrschung und Tapferkeit nur besondere Erscheinungsweisen sind. Vgl. Barth, Die Stoa, S. 136 und Zeller II. S. 882 flg. Der Beweis dafür, daß das Gerechte auch das Nützliche sei, ist etwas abweichend bei Plato Alc. I. c. 23 flg. 8. 116 D, wo in folgerder Weise geschlossen wird: 1) ra diaαα zaldã, 2) rãνra zald dyd, 3) dyadd οινμμιρνέμον, 4) diνuαα dga ouusOovrä soro. Von etwas anderem ist Fin. III.§ 71 die Rede, wo nur gesagt wird, daß man nie ungerechten Gewinn suchen soll. ²) Vgl. Progr. Lessing-Gymn. 1907. S. 74 ff.