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igitur hic locus nihil habeat dubitationis, quin homines plurimum hominibus et prosint et obsint, proprium hoc statuo esse virtutis conciliare animos hominum et ad usus suos adiungere.“ Aber aus dem Satze:„Fast aller Nutzen und fast aller Schaden kommt den Menschen durch die Menschen“, läfst sich doch nicht der Schluſs ziehen, dafs es zum Wesen der Tugend gehört, die Menschen zu gewinnen und auf den eignen Nutzen hinzuwenden. Der Schlufsform fehlt ein Glied; der Schlufs wird erst vollständig, wenn wir als erstes Glied aus§ 9 den Satz hinzunehmen, in dem die Zusammengehörigkeit des Guten und des Nützlichen behauptet wird. Der Schlufs ist also folgender: Nutzen haben und tugend- haft sein ist von einander untrennbar; Nutzen hat man aber durch den tatbereiten Willen der Menschen, also dürfte es zum Wesen der Tugend gehören, die Neigung der Menschen für sich zu gewinnen. So schliefsen sich die§§ 9 und 11— 17 zu einem unlöslichen Ganzen zusammen. Der zweite Teil von§ 17 und§ 18 geben eine Erläuterung des ersten Satzes von§ 17. Es wird zuerst die Tugend, als die Kunst, die Herzen der Menschen zu gewinnen und zum Eintreten für unsern Nutzen ¹) willig zu machen, in Parallele gesetzt mit den andern Arbeiten und Künsten, durch welche leblose Dinge und Tiere für die Menschen nutzbar gemacht werden. Hierauf zeigt§ 18, dafs diese Kraft der Tugend in ihrem Wesen begründet sei; denn sie sei in drei Gebieten wirksam: Das erste liege im Erkennen der Wahrheit, das zweite in der Bezähmung der Leidenschaften und der Unter- werfung der natürlichen Triebe unter die Vernunft, das dritte wird durch die Worte bestimmt:„tertium iis, quibus congregemur, uti moderate et scienter.“
In diesen§§ 11— 18 hat sich Cicero offenbar eng an Panätius' Ausführungen ange- schlossen. Der Zusammenhang ist durch keine Bemerkung gestört, und einzelne Wendungen zeigen Spuren ihres Ursprungs. So werden die animalia im§ 11 durch die Worte gekenn- zeichnet: quae habent suos impetus et rerum appetitus= d uGs zal 900 las.2²) Auch die kühle Art, wie er in§ 11 und§ 12 über die Götter hinweggeht, scheint für den griechischen Philosophen charakteristisch. Schliefslich wird er im§ 16 selbst genannt. ²) Dafs Panâtius selbst peripatetische Quellen benutzt hat, zeigt die Erwähnung der Schrift des Peripatetikers Dicäarch: de interitu hominum.4) Wenn das Kapitel über den Schaden, der von den Menschen über die Menschen kommt, verhältnismäſsig kurz ausgefallen ist, so liegt das in der Natur unseres Buches begründet, das ja vom Nutzen handelt. Es genügte, wenn kurz
3 ¹) Müller klammert im§ 17 virorum praestantium wohl nicht mit Recht ein. Nosträrum rerum ist einfach die Ubersetzung des griechischen oieiν, das sich aus stilistischen Gründen hier nicht durch rerum suarum oder
humanarum oder hominum wiedergeben ließ.— ²) Vgl. A. Bonhöffer, Epictet und die Stoa. S. 248 und Arnim, Stoic. vet. fragm. III. 178 Z. 16: h 29ιατα de se oe SOlς ερπριεομέ̈μ̈να, ² mοσν νιρμενα nogeberat πνο d oizeta.— ³) Schmekel(S. 194 Anm. 3) urteilt über§ 16 nicht ganz richtig. Cicero meint
nicht, Panätius beweise Selbstverständliches zu weitläufig, wenn er zeige, daß der Mensch allen Nutzen durch den Menschen habe, sondern er sagt nur, Panätius tue des Guten etwas zu viel, wenn er weitschweifig berichte, daß Feldherrn und Staatsmänner Großes und Heilsames ohne den guten Willen der Menschen nicht hätten ausführen können. Hierfür scheinen ihm geschichtliche Beispiele überflüssig zu sein.— ⁴⁵) Sicherlich mit Recht führt Schmekel (S. 43 Anm. 2) das Citat auf Panätius zurück. Wenn Cicero Tuscul. I, 77 den Dicäarch als einen seiner Lieblings- schriftsteller bezeichnet, so beweist das nicht, daß unsere Stelle eine Ciceronische Erweiterung der Vorlage ist, wie Klohe S. 33 annimmt. Auch von Panätius wird Fin. IV, 79 gesagt, daß er Dicäarch beständig im Munde führe. Die Ausführung aber, daß die Menschen, wie sie den größten Nutzen bringen, so auch am meisten schaden, gehört durchaus in den Zusammenhang, ist im§ 12 vorbereitet und in der Comprehensio§ 17 mitenthalten. Schmekel der diesen Teil von§ 16 sonderbarer Weise für die zweite Prämisse des oben genannten Schlusses hält, meint, sie sei kürzer gehalten, weil bereits Dicäarch ihre Wahrheit erwiesen hätte.


