Aufsatz 
Cicero und Panätius im zweiten Buche über die Pflichten
Entstehung
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6 neben der Verbindung des Nützlichen und Sittlichguten noch ein Nützliches und ein Sittlichgutes für sich unterscheiden, und da der Satz diesen Zweck allerdings in keiner Weise erfüllt, so haben sie ihn für eine Interpolation erklärt und eingeklammert. 1) Aber selbst durch dieses radikale Mittel ist der Text nicht völlig geheilt. Die Herausgeber beziehen dann nämlich die Worte im Anfange des dritten Satzes: quod qui parum perspiciunt auf philosophi cogitatione distinguunt im ersten Satze und erklären: Wer zu wenig durch- schaut, daſs die Philosophen nur theoretisch die drei Arten scheiden, der sieht oft Arglist für Weisheit an. Sie legen dabei einen besonderen Ton auf cogitatione, wozu der Zu- sammenhang nicht berechtigt. Ferner sieht man nicht ein, warum grade die Arglist für Weisheit halten sollen, welche die Philosophen nicht recht verstehen. Das tun doch wohl alle, die das Nützliche und das Gute für etwas Grundverschiedenes halten, und zwar die am ersten, die nie etwas von Philosophen und ihren ÜUnterscheidungen gehrt haben. Beseitigt man also den zweiten Satz von§ 10, so wird man wohl dem ersten dasselbe Schicksal bereiten müssen. Dann wird quod qui parum perspiciunt allerdings zu dem letzten Satze von§ 9 passen, aber andererseits wird sich für die Entstehung der umfang- reichen Interpolation schwer eine Erklärung finden. Vielleicht aber ist noch ein Ausweg vorhanden, durch den eine solche Gewaltsamkeit gegen die Textüberlieferung erspart wird. In der Tat dürfte der zweite Satz etwas ganz anderes begründen, als die Herausgeber annehmen. Cicero sagt: Freilich stimmen sehr angesehene Philosophen mit der gewöhnlichen Denkweise insoweit überein, als sie das Gute und das Nützliche theoretisch scheiden, aber er setzt hinzu: severe sane atque honeste, d. h. man muſs jedoch zugeben, daſs sie das in streng sittlicher Weise tun. Diese Einschränkung severe sane atque honeste soll im zweiten Satze begründet werden, indem gefolgert wird, daſs die Philosophen trotz ihrer theoretischen Trennung doch tatsächlich honestum und utile als zusammengehõrig betrachten und insofern auf dem Boden strenger Sittlichkeit stehen. Man darf wohl annehmen, daſs Cicero dieselben Philosophen im Sinne hat, die er off. III, 20 den Stoikern gegenüberstellt, nämlich die Peripatetiker, die er dort mit den Altakademikern zusammen nennt. Dann aber muſs man erwarten, daſs es hier Lehrsätze der Peripatetiker sind, aus denen er schlieſst, daſs für sie das Gute und das Nützliche untrennbar sind. Für den Satz also: Quidquid enim iustum est, utile censent mögen ihm Sätze vorgeschwebt haben wie: àox οε π⁴ιετιιν ve⁴ιετ iεααον, odνο d'o* τ ενωωπm υυιιον)( oder diαmιν τ οννm σιρέοο. ³) Der zweite Satz aber itemque quod honestum, idem iustum stimmt überein mit dem Aristotelischen: aöry 0⁷ν Ouαμάαανυνκν οd μ‿ςοο doerijc, dll 5 dgerih Soru) und mit» Ouαόνυην οσ³⁵⁵˙⁸ο nον dõοe, Svi.) Der peripatetische Begriff der Gerechtigkeit dient also hier als Mittelglied für den Schluſs: Das für die Allgemeinheit Nützliche ist das Gerechte, andererseits ist die Gerechtigkeit die Gesamttugend, also ist alles Sittlichgute auch nützlich. Wie nahe dieser Gedankengang Cicero lag, zeigen seine Ausführungen off. III, 20 32, die davon ausgehend, daſs nach der Meinung der Altakademiker und Peripatetiker ein Unterschied zwischen honestum und utile sei, in den Sätzen gipfeln: Ergo unum debet esse omnibus propositum,

¹) In der Textausgabe von Schiche fehlen die Klammern. Merkwürdig verfährt Dettweiler. Auch er hat den Satz nicht eingeklammert, auch kein Wort zu seiner Erklärung gesagt, bezieht dann aber den Anfang des dritten Satzes: quod qui parum perspiciunt auf philosophi cogitatione distinguunt im ersten Satze. ²) Aristoteles Polit. III. S. 1182 b Z. 12. ¹³) Arist. Eth. Nic. S. 1160 a Z. 14. ¹) Arist. Eth. Nic. S. 1130a Z. 8. ) Arist. Eth. Nic. S. 1129 b Z. 26.