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während dies bei den einfacheren Strick⸗ und Häkelarbeiten nicht ſo leicht möglich iſt. Dagegen iſt die Vertrautheit und Fertigkeit, welche Mädchen hierin ſich angeeignet haben, eine ſehr willkommene und empfehlende Beigabe für ſie, wenn ſie ſich als Dienſtmädchen verdingen wollen.
Die meiſten taubſtummen Mädchen werden nach ihrem Austritt aus der Anſtalt bei ihrer eigenen Familie beſchäftigt werden; wenn indeſſen etwa hier oder da noch ein Vorurtheil beſtehen ſollte, daß dieſelben ſich ihres Gebrechens wegen nicht eigneten, auch in größeren Haushaltungen Dienſt zu nehmen, ſo muß dies als unbegründet bekämpft werden. Sie ſind nicht behindert, alle Beſchäftigungen, welche ein gewöhnliches Dienſtmädchen zu verrichten hat, ebenſo vollſtändig vor⸗ zunehmen, wie dieſe. Die in einer gewöhnlichen Haushaltung vorkommenden Verrichtungen, als da ſind: Reinigen und Aufwaſchen der Zimmer und ſonſtiger Räumlichkeiten des Hauſes, die vorbereitenden Herrichtungen fürs Kochen, nämlich Putzen und Waſchen der verſchiedenen Gemüſe, Feueranzünden und ⸗unterhalten, Ordnen der Tiſchgeräthe vor dem Eſſen, Auftragen der Speiſen, Reinigen der Schüſſeln, Teller, Löffel, Meſſer und Gabeln nach beendeter Mahlzeit, verſchiedene leichtere Beſchäftigungen und Handreichungen bei Garten⸗ und Feldarbeiten find den meiſten taubſtummen Mädchen ſo bekannt und viele von ihnen ſind ſo geübt darin, daß ſie eher vollſinnige Mädchen von demſelben Alter übertreffen, als von ihnen übertroffen werden. Wer es aber erſt weiß, wie beſorgt und aufmerkſam ſie ſind, wenn ihnen kleinere Kinder zur Beaufſichtigung anvertraut werden, wie gern ſie mit den⸗ ſelben ſpielen, welche Freude es ihnen macht, mit denſelben zu ſprechen, der gibt ſicherlich einem geweckten, lebhaften taubſtummen Mädchen den Vorzug vor jedem andern. Es iſt zwar immer mit großer Vorſicht zu verfahren, wenn man ihnen die Aufſicht und Pflege von Kindern anzu⸗ vertrauen gedenkt, beſonders an lebhaften Verkehrsorten, wo ihnen bei raſchem oder zahlreichem Fuhrwerk wegen ihrer Taubheit Gefahr drohen konnte. Unglücksfälle der Art ſind indeſſen bis jetzt verhältnißmäßig ſo wenige vorgekommen, daß die Furcht davor Niemanden abſchrecken ſollte.
Was nun die Sorge bei Auswahl der Dienſtherrſchaften und Lehrmeiſterinnen anlangt, ſo ſind hierbei dieſelben Vorſichtsmaßregeln, wie bei dem Unterbringen taubſtummer Knaben, zu be⸗ obachten,— ſtille, ruhige Haushaltungen für Dienſtmädchen, gewiſſenhafte, geſchickte Lehrmeiſterinnen für ſolche, welche ſich noch weiter ausbilden wollen, verdienen jedenfalls die erſte Berückſichtigung. In Betreff des Verkehrs mit weiblichen Taubſtummen, und deren ganzer Behandlung bedarf es keiner audern Anweiſung; denn für ſie muß in derſelben Weiſe in körperlicher und geiſtiger, in moraliſcher und religiöſer Beziehung geſorgt werden, wie für ihre männlichen Schickſalsgenoſſen. Laut⸗ und Schriftſprache bei den Unterweiſungen, Aufträgen und Befehlen müſſen auch den Dienſt⸗ herrſchaften und Lehrmeiſterinnen dringend anempfohlen werden. Eine herzliche, gemüthliche Be⸗ handlung gewinnt ſie leicht; wenn ihnen zeitweiſe eine angemeſſene Erholung, ein kleines Vergnügen geſtattet wird, ſo macht ſie dies eifriger und williger für ihre ferneren Beſchäftigungen. Bei der gehörigen Vorſorge für die Reinheit und Lauterkeit ihres Herzens leiſtet ſich die Herrſchaſt ſelbſt einen Dienſt, indem ſie ſich dadurch ihrer Ausdauer und Treue mehr und mehr verſichert. Die Beruhigung, welche ihnen die Erfüllung ihrer Religionspflichten verleiht, der Troſt, den ſie in


