13 nĩ aeber das Wandern der Taubſtummen.
0 Hat der Taubſtumme ſeine Lehrjahre glücklich beſtanden, ſo daß er fernerhin als Gehülfe, als Geſelle zu arbeiten verſteht, und kann er nicht in der Werkſtätte ſeines Lehrmeiſters Arbeit und Verdienſt finden, ſo wird der wohlwollende Meiſter darauf Bedacht nehmen, ihn einem be⸗ kannten oder befreundeten Meiſter in der Nähe oder Ferne zu empfehlen. Sollte es demſelben indeſſen augenblicklich an einer geeigneten Gelegenheit fehlen, zu deſſen Unterkunft behülflich zu ſein und der Taubſtumme ſomit ſich genöthigt ſehen, ſich auf Reiſen zu begeben, ſo ertheile er ihm nach beſtem Wiſſen diejenigen Rathſchläge, welche er für angemeſſen hält. Er ſtelle ſich da⸗ bei vor, ſein eigener Sohn ginge auf die Wanderſchaft, und es wird ihm an wohlmeinenden Worten und guten Lehren nicht fehlen.— An und für ſich ſelbſt iſt das Wanderleben eines Handwerksburſchen zwar nicht das angenehmſte und bequemſte, allein die Luſt, fremde Städte und Länder kennen zu lernen, iſt in dem Taubſtummen ebenſo leicht rege gemacht, wie bei Vollſinnigen. Bedenkt man aber, daß die Zeit, welche hierdurch für die Fortbildung ſowohl, wie für den Ver⸗ dienſt verloren geht, nie wieder zurückkehrt; bedenkt man, daß durch das herumſchweifende Leben die Gelegenheit zum Betteln und ſogar oft die Nothwendigkeit dazu nicht ſelten bedingt iſt, und daß er der Gefahr und den nachtheiligen Folgen des Trunkes und vielleicht eines liederlichen Lebens nur mit Mühe entgehen wird; bedenkt man weiter, daß der Taubſtumme ſogar in Folge ſeines korperlichen Gebrechens ſehr leicht das Mitleid Anderer erregt, und die Gabe, ſonſt nur ungern verabreicht, ſich in doppeltem Maße zugewandt ſieht: ſo ſollte man ſchon um deßwillen dem Taubſtummen vom Wandern abrathen. Die Hauptgefahr dürfte aber darin beſtehen, daß hierdurch zu leicht die Unzufriedenheit mit den Verhältniſſen, in welchen er gegenwärtig lebt, und die Luſt, ſein Glück beſtändig anderwärts zu ſuchen, angeregt und unterhalten wird, was ihm für ſein ganzes ſpäteres Leben von großem Nachtheil ſein könnte.
Zwar läßt ſich durch Geſetze und Verordnungen das Wandern der Taubſtummen nicht gänzlich abſchaffen,— dies wäre in manchen Fällen ſogar eine Härte— allein in den Ländern, wo das Reiſen der Handwerksgeſellen ſogar geſetzlich geboten iſt, ſollte wenigſtens für Taub⸗ ſtumme von einer Verpflichtung hierzu abgeſehen werden. Eltern, Vormünder, Lehrer, Geiſtliche und Lehrmeiſter ſollten deßhalb durch vernünftige Vorſtellungen und durch Bemühungen für Aus⸗ findigmachen von geſchickten und zuverläſſigen Arbeitgebern auf den Taubſtummen einwirken, um ſeine Reiſeluſt und ſein Wanderfieber abzukühlen und zu beſchränken. Wäre übrigens der Taub⸗ ſtumme hierfür unzugänglich, oder läge am Ende die edle Abſicht nach Vervollkommnung in dem erlernten Handwerke dem Wandertriebe zu Grunde, ſo laſſe man ihn mit einem herzlichen:„Gott befohlen!“ die Reiſe in die weite Welt antreten,— man wird dann aber auch, wenigſtens nicht in dem letzteren Falle, ſo leicht Gefahr für ihn zu befürchten haben, falls die Reize der Ver⸗ führung eines Reiſegefährten nicht mächtiger auf ihn einwirken, als die guten, wohlgemeinten Lehren, welche ihm ertheilt wurden. Iſt er ein geſchickter ſtrebſamer Arbeiter, ſo wird er auch leicht einen Meiſter finden; iſt er ein ſolider, braver Menſch, ſo wird er ſich auch in der Ferne bald die Liebe und Frenndſchaft ſeiner Umgebung erwerben; erkaltet ſein Eifer nicht und ſein Verlangen, ſich weiter auszubilden, ſo wird er als ein tüchtiger und gebildeter Handwerker oder


