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kung oder völligen Verluſt der freien Stunden, durch Verſagung ſelbſt erlaubter Vergnügungen auf ſo lange, bis Beſſerung eintritt. 1761294 6 5
Was iſt aber dem Taubſtummen zu geſtatten?— Spaziergänge und Beſchäftigungen im Freien, kleine Landparthien, der Beſuch bei Verwandten und Bekannten, der Beſuch von belehren⸗ den und unterhaltenden Vorſtellungen und Sehenswürdigkeiten, der Umgang mit ſeinen Schickſals⸗ genoſſen, aber auch ſelbſt alles dieſes, wenn nicht ſein ganzer Charakter eine Ueberwachung und Leitung überflüſſig macht, unter beſtändiger Beaufſichtigung. Beſuche von Freunden und Be⸗ kannten müſſen eben ſo ſorgfältig überwacht werden.
Die religiöſe Bildung iſt die Grundlage des Characters eines jeden Menſchen, mithin auch des mehr oder minder gebildeten Taubſtummen. Sein trauriges Geſchick macht ihm ſchon das Beten, das Leſen in der heiligen Schrift und in Erbauungsbüchern zum Bedürfniß; er wird ſich gedrängt fühlen, durch andächtigen Beſuch des öffentlichen Gottesdienſtes Troſt, Kraft und Stärke zu ſammeln, und ſchon um deßwillen dürfen ihm von Seiten des Meiſters oder der Herr⸗ ſchaft keine Hinderniſſe in den Weg gelegt werden. Noch viel weniger aber dürfen ſie veran⸗ laſſen oder nur dulden, daß der Taubſtumme wegen ſeiner religiöſen Richtung von Anderen ver⸗ ſpottet und verhöhnt werde, vielmehr müſſen ſie ihn gegen freche Spötter in Schutz nehmen. Ein frommes Gemüth iſt die beſte Bürgſchaft für rechtlichs Thun und Handeln, und Treue und Gewiſſenhaftigkeit bis ins Kleinſte findet man jedenfalls eher bei dieſen, als bei ſolchen, welche ſich mit Gleichgültigkeit und Leichtſinn darüber hinwegſetzen. Die wenigen Stunden, welche etwa durch ſolche Religionsübungen an der Arbeitszeit abgehen, wird der Taubſtumme durch angeſtreng⸗ teren Fleiß und ängſtliche Gewiſſenhaftigkeit reichlich erſetzen und einbringen. Wenn auch die ſchöne Sitte der häuslichen Andacht mehr und mehr ſchwindet, es finden ſich doch noch Familien, in welchen ſie ſich— wenigſtens für gewiſſe Zeiten, z. B. die Faſtenzeit— erhalten hat. Von dieſen erhebenden Andachtsübungen ſchließe man ihn um ſo weniger aus, als gerade dadurch dem Lehrmeiſter oft genug Gelegenheit geboten wird, auf ſeine Herzensrichtung einzu⸗ wirken. Wer hat es nicht aus eigener Erfahrung ſchon empfunden, daß ſolche erbauliche Betrach⸗ tungen die edelſten Regungen des Herzens geweckt, genährt und geſtärkt, den Keim zu mancher gottgefälligen Handlung gelegt haben und die Veranlaſſung zu guten, ernſtlichen Vorſätzen waren? Die Ermahnungen, Warnungen und Drohungen ſuche man durch die Erinnerung an den lieben Vater im Himmel, der durch das Unrecht tief verletzt wird, an den heiligen und gerechten Gott, dem jede Sünde ein Gräuel iſt, und der ſie nicht unbeſtraft läßt, eindringlicher zu machen: bei Vergehen des Taubſtummen weiſe man aber auch auf die Barmherzigkeit des Herrn hin, um ihm nicht den Glauben an die Vergebung und die Hoffnung des ewigen Lebens zu rauben. Wenn überhaupt ſchon darauf geſehen werden ſollte, daß der Taubſtumme den Sonn⸗ und Feiertag heilige, weil es ein ausdrücklicher Befehl Gottes und der Kirche iſt, wenn insbeſondere auf die Vorſchrift der Kirche(wenigſtens der katholiſchen) des Jahres zum wenigſten einmal nach vorher⸗ gegangener würdiger Vorbereitung zum Tiſche des Herrn zu gehen, allen Ernſtes von dem Meiſter gehalten werden ſollte, ſo dürfte hierbei für den Taubſtummen ein beſonderer Einfluß, welchen ſich die Ortsgeiſtlichen über ihn aneignen könnten, von dem günſtigſten Erfolg begleitet ſein,


