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und dieſe findet ſich in verſchiedenen Spielen. Es gibt Spiele, welche um ihrer ſelbſt willen, auch ohne daß ein Gewinn an Geld oder Geldeswerth dabei zu erlangen iſt, geſpielt werden, z. B. Damenbrett, Mühle, Domino, verſchiedene Bilderſpiele. Wenn dieſe in der rechten Weiſe benutzt werden, ſo können ſie nicht blos unterhaltend, ſondern auch bildend werden; man muß aber be⸗ ſonders darauf ſehen, daß nicht etwa der zu erlangende Gewinn die böſe Luſt in ihm rege mache. Kartenſpiele ſollten ganz ausgeſchloſſen bleiben.
Der wichtigſte Punkt aber, der den Lehrmeiſtern und Dienſtherrſchaften nicht warm genug ans Herz gelegt werden kann, iſt der, daß ſie Sorge tragen, ihre taubſtummen Lehrlinge und Dienſtboten zu Sittlichkeit und einem tugendhaften Lebenswandel anzuhalten. Hier nehme jeder Lehrmeiſter darauf Bedacht, der rechte Stab, die rechte Stütze für das ſchwankende Rohr, der ſichere Lenker und Führer durch die Stürme des Lebens für dieſe ſchwachen, unſelbſtſtändigen Brüder zu ſein. Läßt ſich vielleicht auch bei der angeſtrengteſten Sorgfalt, bei der unausgeſetz⸗ teſten Wachſamkeit nicht jeder Fehltritt verhüten, ſo muß doch dahin gewirkt werden, daß der arme Taubſtumme nicht durch eigenen Leichtſinn oder durch wohlberechnete Verführungskünſte für Zeit und Ewigkeit unglücklich werde. Die erſte und hauptſächlichſte Bedingung, dies zu verhüten, beſteht darin, daß er vor Müſſiggang ganz bewahrt bleibe; denn durch ein thätiges, ordnungsmäßiges Leben iſt die erſte Veranlaſſung abgeſchnitten, auf Abwege zu gerathen. Hält ferner der Meiſter auf den ſtrengſten Gehorſam und pünktliche Ausführung aller ſeiner Anordnungen und Befehle, hält er auf Verträglichkeit, Beſcheidenheit, Nüchternheit und Sittſamkeit, ſo wird dieſe Gewöhnung für die ganze Lebenszeit des Taubſtummen von dem wohlthätigſten Einfluß ſein.— Jung ge⸗ wohnt, alt gethan!— Jugendlicher Leichtſinn und Uebermuth, jugendlicher Ungehorſam, jugend⸗ liche Unverträglichkeit, jugendliche Unmäßigkeit und Unſittlichkeit werden ſich in ſpäteren Mannes⸗ jahren nur theilweiſe, ſelten vollſtändig, ausmerzen laſſen.— Damit ſoll nun nicht geſagt ſein, daß die Behandlung eine ſclaviſche ſein müſſe, daß man dem jungen Menſchen gar keine Erholung, gar kein Vergnügen gönnen dürfe. Der tüchtige Meiſter wird hier leicht den rechten Weg finden, er wird wiſſen, wann er ſeinem Lehrling eine Erholung, ein Vergnügen gewähren kann; er muß aber auch wiſſen, wie er denſelben dabei zu behandeln habe. Sollte es ihm gleichgültig ſein, in welcher Geſellſchaft er ſich beides ſucht, ſollte er ihn ſich ganz allein überlaſſen wollen, ſo wäre dies ein großer Fehler.— Um nun beſonders auf die drohenden Gefahren aufmerkſam zu machen, ſei hier angeführt, worauf er vor Allem ſeine Aufmerkſamkeit zu richten habe. Er geſtatte ſeinem taubſtummen Lehrlinge durchaus nicht, daß er ſich am ſpäten Abend oder gar während der Nacht außer dem Hauſe aufhalte; er verbiete ihm ſtrengſtens den Beſuch von Wirthshäuſern; er erlaube ihm nur mit beſtimmt bezeichneten, dem Meiſter als eingezogen und brav bekannten Per⸗ ſonen zu verkehren; er halte insbeſondere ſtreng darauf, daß der Umgang mit Perſonen des andern Geſchlechtes nicht vertraulich und ſomit gefährlich werde; er verlange von Zeit zu Zeit Rechen⸗ ſchaft über ſeine Ausgaben, über die Verwendung ſeines Taſchengeldes. Kommen Zuwiderhand⸗ lungen gegen dieſe Vorſchriften vor, ſo laſſe er es nicht an Ermahnungen zum Beſſern, an freundlichen Zurechtweiſungen und ernſtlichen Drohungen fehlen, führe aber auch bei fortgeſetzten Zuwiderhandlungen die Strafen aus und zwar durch Entziehung der Geldmittel, durch Beſchrän⸗
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