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zu entrichtenden Lehrgeldes gewährt werden, ſei es nun, daß die Eltern ſelbſt zahlungsfähig ſind und für richtige Zahlung einſtehen, oder daß ſie aus Gemeinde⸗ oder andern öffentlichen Mitteln eine Unterſtützung, ganz oder theilweiſe, erwirkt haben. So wenig ärmliche Verhältniſſe und Vermögensloſigkeit einen Vorwand abgeben ſollten, den Taubſtummen von Erlernung eines Geſchäftes auszuſchließen, ebenſowenig wird die Gemeinde⸗ oder Staatsbehörde eine kleinere Aus⸗ gabe zu dieſem Zwecke ſcheuen dürfen; denn durch Bewilligung einer ſolchen erſpart ſie ſich für die Zukunft meiſtens größere Unterſtützungen.
Iſt es aber auch möglich, einen taubſtummen Lehrling in ſeinem Geſchäfte ſo vollſtändig auszubilden, wie einen vollſinnigen, und wird ſich ein Meiſter wohl dazu verſtehen, einen Taub⸗ ſtummen in die Lehre zu nehmen? Wenn nicht die große Anzahl taubſtummer Arbeiter an ſich ſchon den Beweis für ihre Bildungsfähigkeit lieferte, ſo bedürfte es vielleicht nur der einfachen Bemerkung, daß Meiſter, welche bereits einmal einen ſolchen Lehrcurſus mit Taubſtummen durch⸗ gemacht haben, meiſtens wieder bereit ſind, abermals einen ſolchen als Lehrling anzunehmen.— Wie bei Vollſinnigen, ſo beſteht übrigens auch ein Unterſchied bei Taubſtummen hinſichtlich des leichteren oder ſchwierigeren Erfaſſens und Begreifens; allein wenn bei Letzteren die nöthige Luſt au dem erwählten Berufe, ſowie die hinlängliche Aufmerkſamkeit und der ausdauernde Fleiß vor⸗ handen ſind, ſo kann es nicht fehlen, daß er ebenſo raſche Fortſchritte macht, wie jeder gleichbe⸗ fähigte Vollſinnige. Was hat der Meiſter dem Einen, wie dem Andern gegenüber denn weiter zu thun, als zu zeigen, vorzumachen, zu verbeſſern und nun zu unausgeſetzter Uebung anzuhalten? Sollte indeſſen im Anfange, was bei der Geſchicklichkeit der meiſten Taubſtummen in Handhabung der verſchiedenen Werkzeuge nur ſelten vorkommen möchte, ſeitens des Meiſters eine größere Ausdauer nothwendig ſein, ſo wolle er nicht vergeſſen, daß das Neue und Ungewohnte der Beſchäftigungen erſt einer größeren Vertrautheit bedarf, daß er ſich dagegen auch reichlich entſchädigt finden wird, wenn er ſieht, daß der Eifer ſeines Lehrlings ſich mit jedem weiteren Fortſchritt, den er macht, erhöht. Und wenn, wie übera¹, ſo auch hier, in Allem das rechte Maß eingehalten, wenn die Hauptregel alles Unterrichts auch hier nicht außer Auge geſetzt wird, nämlich vom Einfacheren zum Zuſammengeſetzteren, vom Leichteren zum Schwereren über⸗ zugehen, wenn weiter der Meiſter mehr durch Aufmunterung als durch Tadel zu unterweiſen und anzufeuern ſucht, ſo wird es nicht— daß gerade der Taubſtumme am Ende zu ſeinen beheeen Arbeitern zählt.—
Ein gewiſſenhafter Meiſter wird ſich nicht damit Leonkgen, wenn ſein Lehrling nur die einfachſten und leichteſten Arbeiten zu verfertigen im Stande iſt, ſondern er wird dahin ſtreben, ihn vollſtändig zu unterweiſen und ihn für alle zu dem Geſchäfte gehörigen Beſchäftigungen zu befähigen.—„Geſchickte Hand geht durchs ganze Land“ ſagt ein Sprichwort recht treffend; wo wird wohl die ungeſchickte weilen müſſen?— Fände der Meiſter etwa, daß ſich ſein Lehrjunge durchaus nicht für das erwählte Geſchäft eignete, daß etwa die Schwierig⸗ keiten, welche ſich ihm bei der Unterweiſung entgegenſtellen, für denſelben zu groß ſeien: ſo trete er offen und ehrlich lieber bei Zeiten zurück, als daß er die koſtbaren Jugendjahre ſeines Zöglings gleichſam raube und ihn auf Lebenszeit untüchtig und ſomit unglücklich mache. Sollte aber die eigene Ungeſchicklichkeit oder gar die Nachläſſigkeit und Pflichtvergeſſe ſenheit des Meiſters die Urſache
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