Aufsatz 
Anleitung zur Behandlung der Taubstummen nach deren Entlassung aus der Anstalt
Entstehung
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Viehzucht iſt nur in dem einzigen Falle anzuempfehlen, wenn eigenes Gut in hinreichendem Maße einen ſicheren Lebensunterhalt in Ausſicht ſtellt. Sind die Befähigungen eines Taub⸗ ſtummen der Art, daß er ſich mehr der künſtleriſchen Laufbahn zuneigt, ſo wähle man das Geſchäft eines Lithographen, Graveurs, Bildhauers, Malers. Beſondere Neigung und Geſchicklichkeit können ihn auch für die Beſchäftigung eines Schreibers beſtimmen.

Für eine dieſer Berufsarten ſoll er ſich aber entſcheiden, denn es iſt durchaus nothwendig, daß er ein beſtimmtes Geſchäft erlerne, um ſich vor nutzloſem und verderblichem Herum⸗ ſtreichen zu bewahren, und ſich durch den Betrieb eines Handwerks die Mittel zu ſeinem ſelbſtſtändigen Fortkommen zu beſchaffen. Erlangt er die nöthige Geſchicklichkeit, ſo kann er bei unausgeſetztem Fleiß, bei Sparſamkeit und Rechtſchaffenheit ſich nicht blos ein hinreichendes, oft reichliches Auskommen ſichern, ſondern ſich auch eine würdige Stellung im bürgerlichen Leben erringen. Entſcheidet ſich der Taubſtumme aus ſich ſelbſt für ein Geſchäft, welches entweder leicht erlernt oder mit geringen Mitteln betrieben werden kann, und es iſt der Art, daß er demſelben in körperlicher Beziehung gewachſen iſt, ſo komme man mit Bereitwilligkeit ſeinem Wunſche nach, ſelbſt wenn es der Eitelkeit der Eltern nicht ganz genehm ſein ſollte. Wollte der Taubſtumme aber aus eigener Citelkeit ſich einem Berufe widmen, wozu ihm in jeder Hinſicht die Befähigung mangelte, ſo rathe man ihm allen Ernſtes ab, und ſollten vernünftige Vorſtellungen erfolglos ſein, ſo verſage man ihm die Einwilligung dazu. Ebenſo greife man mit Vorſtellungen und Ermahnungen ein, wenn er das bereits gewählte Geſchäft, ſei es nun aus Furcht vor den ſich ihm wirklich entgegenſtellenden Schwierigkeiten, oder aus Unzufriedenheit mit den häuslichen Verhältniſſen des Meiſters, oder aus Mißmuth, oder endlich aus Neigung zu einem öfteren Wechſel wieder aufgeben wollte, und laſſe ſich nur durch begründete Urſachen zu einer andern Wahl des Geſchäftes oder des Meiſters beſtimmen. Liegen die Urſachen in der Perſönlichkeit des Lehrlings, ſo werden Zureden zu muthi⸗ gem Ausharren, Hinweiſungen auf gleiche oder ähnliche Verhältniſſe Anderer, der in Ausſicht geſtellte reichliche Lohn u. ſ. w. meiſtens den erwünſchten Erfolg haben; Drohungen und Zwang ſollten nur in äußerſten Fällen angewandt werden. Sind dagegen die ungünſtigen Familien⸗ oder perſönlichen Verhältniſſe des Meiſters die Urſache, ſo ſuche man auf letztern einzuwirken und denſelben zu einer angemeſſneren Behandlung ſeines Lehrlings zu beſtimmen. Im Falle dies er⸗ folglos bliebe, und die Lage des Lehrlings wirklich unerträglich wäre, ſo ſäume man nicht, dem Armen zu Hülfe zu kommen, ihn aus den peinigenden Verhältniſſen herauszurrihen und bei einem geeignetern Meiſter unterzubringen.:

Ganz entſchieden möchte aber der Taubſtumme davor zu bewahren ſein, daß er Arbeit in einer Fabrik ſucht. Wenn auch der Fabrikarbeiter, ſelbſt ohne ein eigentliches Geſchäft erlernt zu haben, in der Regel ſogleich Verdienſt hat, ſo ſind doch die Nachtheile einer derartigen Be⸗ ſchäftigung zu bedeutend, als daß der größere Verdienſt allein den Ausſchlag geben dürfte. Es iſt nicht ſowohl die einſeitige, einförmige und meiſtens geiſttödtende Beſchäftigung, es iſt haupt⸗ ſächlich die Gefahr des gemeinſamen Zuſammenlebens mit manchen, theils rohen und ungebildeten, theils ſogar moraliſch verdorbenen Arbeitern, welche hier zu berückſichtigen iſt. Der Fabrikarbeiter iſt nach ſeiner Arbeitszeit ohne Aufſicht, ohne die nöthige Leitung, blos ſich und der Geſellſchaft ſeiner Mitarbeiter überlaſſen, und es würde da das böſe Beiſpiel und die förmliche Verführung