6
Bürgersleuten, Handwerkern oder Landwirthen in Wohnung und Koſt zu geben, wird auch nicht ſelten die Neigung zur Erlernung des Geſchäftes ſeines Aefennas in dem taubſtummen Knabeu angeregt und genährt. 1209
Der eigentliche Uatcsxichsgee erfordert es mRich ſelten, daß Taubſtummenlehrer mit ihren Zöglingen die Werkſtätten der verſchiedenſten Handwerker beſuchen, um dieſelben durch eigenes Anſchauen mit den Beſchäftigungen, Werkzeugen und Erzeugniſſen bekannt zu machen, da bildliche Darſtellungen gar oft unzureichend ſind. Auch bei ſolchen Beſuchen können die Neigungen der Schüler beobachtet werden, um dieſelben bei der Wahl ihres Berufs zu berückſichtigen. Es ſoll zwar dieſe Neigung nicht allein beſtimmend ſein, da die beſchränktere Anſchauungs⸗ weiſe des Taubſtummen leicht zu Mißgriffen führen könnte, vielmehr ſollen Lehrer und Eltern nach gemeinſamer Beſprechung und Berathung über die Wahl des zu erlernenden Geſchäfts ent⸗ ſcheiden; denn ſowie ſich ſelbſtverſtändlich nicht jedes Handwerk für Taubſtumme eignet, ſo muß hauptſächlich von vornherein noch darauf geſehen werden, ob die körperliche und geiſtige Befähigung nicht mangelt, um dasſelbe erlernen und betreiben zu können, ſowie auch, ob Familien⸗ und Vermögensverhältniſſe den ſpäteren ſelbſtſtändigen Betrieb nicht behin⸗ dern. Was nützte die Wahl eines Berufs, zu deſſen Erlernung die Kräfte des Lehrlings nicht ausreichen, für deſſen zweckmäßigen Betrieb die geiſtige Befähigung theilweiſe mangelt, ſei es nun, daß ſie ſchon bei der Erlernung unzureichend wäre, oder daß ſpäter die nöthige Berechnung und Ueberſicht fehlte? Was nützte die Erlernung eines Geſchäftes, deſſen Betrieb auf eigene Rechnung die Vermögensverhältniſſe des Taubſtummen nicht entſprächen, in Folge deſſe een dann derſelbe fort⸗ während in einer abhängigen Stellung verbleiben müßte?
Schon die Taubſtummheit an ſich beſchränkt die Wahl eines Geſchfts mehr oder weniger. Vor Allem müſſen diejenigen Handwerke ausgeſchloſſen ſein, bei welchen durch Steigen und Arbeiten in bedeutender Höhe leicht Gefahr entſtehen könnte, indem durch Zurufe, welche hierbei oft Lebensgefahr verhindern, der Taubſtumme nicht gewarnt werden kann. Hierher gehören die Geſchäfte eines Maurers, Weißbinders, Zimmermanns und Dachdeckers. Zwar könnte ich Beiſpiele anführen, welche darthun, daß von Taubſtummen auch dieſe, wenigſtens die erſteren Geſchaͤfte, mit ſehr großem Geſchick erlernt worden ſind und auch betrieben werden, allein es waren immer beſondere Umſtände, welche die Wahl aus nahms⸗ weiſe darauf lenkten. Es wird von mancher Seite auch darauf aufmerkſam gemacht, die⸗ jenigen Handwerke auszuſchließen, bei welchen Feuerarbeiten nothwendig ſind, theils wegen der damit verbundenen größeren Anſtrengung, theils und hauptſächlich wegen der Gefahr für das dem Taubſtummen ſo unentbehrliche Geſichtz indeſſen ließen ſich auch hier Bei⸗ ſpiele anführen, welche beweiſen, daß Taubſtumme ſich als Gold⸗ oder Silberarbeiter, Spengler, Zinngießer, Schloſſer, Zeug⸗ und Grobſchmiede mit vielein Crfolg und ohne augenſcheinlichen Nachtheil ausgebildet haben.
Am geeignetſten für Taubſtumme ſind folgende Geſchäfte: das Schneider⸗, Korb⸗ macher⸗, Schreiner⸗, Drechsler⸗, Wagner⸗, Küfer⸗, Toͤpfer⸗, Gerber⸗, Schuh⸗ macher⸗, Sattler⸗, Kammmacher⸗, Seiler⸗, Weber⸗, Färber⸗, Hutmacher⸗, Buch⸗ binder⸗ und Poſamentirgeſchäft. Die Beſchäftigung mit Landwirthſchaft und


